Zoll
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Zollwertermittlung in der betrieblichen Praxis

Seminar für Einsteiger und Experten am Donnerstag, 19. Oktober 2023

Lesedauer: 4 Minuten

13.09.2024

Sie kaufen Waren außerhalb der EU? Bei der Einfuhr von Waren in die EU werden zumeist Zollabgaben erhoben, deren Höhe maßgeblich vom Zollwert der Waren abhängt. Wir helfen Ihnen den Zollwert richtig zu bestimmen, zeigen wo, die meisten Fehler passieren und wie Sie sich vor Abgabe der Zollanmeldung optimal vorbereiten.

Ermittlung des korrekten Zollwerts bei der Wareneinfuhr

Seminarschwerpunkte und Zielgruppen
Teil 1: Grundlagen der Zollwertermittlung (8.30 bis 12.15 Uhr)
Teil 2: Besonderheiten der Zollwertermittlung (13.15 bis 17.00 Uhr)
Der Zollwert ist auch Gegenstand von Zollprüfungen
Nacherhebungen sowie Strafverfahren sind vermeidbar
Unterlagen zum Seminar am 19. Oktober 2023

Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der EU ist der Zollwert entscheidend für die Höhe der Zollabgaben sowie der Einfuhrumsatzsteuer. Einer der häufigsten Fehler sind falsche Angaben zur Bildung des Zollwerts, die zu gravierenden finanziellen Nachbelastungen führen und finanzstrafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Um sich vor Abgabenerhöhungen und finanzstrafrechtlichen Folgen zu schützen, sollte ein besonderes Augenmerk auf dieses Themenfeld gelegt und sichergestellt werden, dass alle für den Zollwert relevanten Zahlungen in der Zollanmeldung Berücksichtigung finden.



Stefan Vonderbank
© Stefan Vonderbank

„Mit dem UZK sollte das Zollrecht modernisiert und vereinfacht werden. Nach mehr als sieben Jahren Anwendbarkeit des UZK ist festzustellen, dass dies hinsichtlich der zollwertrechtlichen Vorschriften nicht gelungen ist. Wegen missverständlicher Regelungen, unklarer Rechtsprechung und komplexer Geschäftsgestaltungen stellt sich das Zollwertrecht heute schwieriger als je zuvor da.“

Zollwertermittlung kompakt 

Am Donnerstag, 19. Oktober 2023 findet in der Wirtschaftskammer Salzburg ein kostenloses Seminar zum Thema Zollwertrecht statt.

Das Seminar ist in zwei Blöcken aufgegliedert:

  • Teil I:  Grundlagen der Zollwertermittlung (8.30 bis 12.15 Uhr)
  • Teil II: Besonderheiten bei der Zollwertermittlung (13.15 bis 17.00 Uhr)

Seminarleiter

Diplom-Finanzwirt (FH) Stefan Vonderbank
Leiter der Bundesstelle Zollwert beim Hauptzollamt Köln

Stefan Vonderbank ist darüber hinaus als Dozent für Zollverwaltungen und Seminarveranstalter tätig und Mitherausgeber der Kommentierung zum EU-Zollwertrecht. Vonderbank arbeitet zudem bei mehreren Werken mit und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zu zollwertrechtlichen Themen.

Ort: Wirtschaftskammer Salzburg, Julius-Raab-Platz 1, 5020 Salzburg | Plenarsaal

Das Seminar bereitet die Teilnehmer:innen in einer praxisbezogenen Weiterbildung auf die richtige Ermittlung des Zollwerts vor. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine entsprechende Seminarbestätigung.



Mag. Thomas Albrecht
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„Der Zollwert einer Ware ist wesentlicher Bestandteil der Import-Zollanmeldung und bestimmt den Umfang der zu zahlenden Einfuhrabgaben. Die Abgabe von Zollanmeldungen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie stellt höchste Ansprüche an die Richtigkeit der gemachten Angaben.“



Kommerzialrat Alexander Friesz
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„Bei der Zollabfertigung von Waren gibt es eine Vielzahl von komplexen Regeln und Vorschriften zu beachten. Die gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten im Außenhandelsgeschäft ist ein wesentlicher Faktor für die Qualität der Zollanmeldungen. Spediteure sind für die professionelle Zollabwicklungen unverzichtbare Partner.“

Seminarschwerpunkte und Zielgruppen

Teil 1: Grundlagen der Zollwertermittlung (8.30 bis 12.15 Uhr) 

  • Internationale Grundlagen und Systematik der Zollwertermittlung
  • Ermittlung des Zollwertes bei Einfuhren im Rahmen von Kaufgeschäften
    • Ermittlung des Zollwerts von eingeführter Software
    • Behandlung von abgespaltenen Kaufpreisbestandteilen, wie Qualitätskontroll- und Analysekosten
    • Berücksichtigung von Skonti und Rabatten
    • Behandlung von Beschädigungen und Schadhaftigkeit
    • Behandlung von Verlusten und Mengenabweichungen
  • Prüfung und Ermittlung von Hinzurechnungsbeträgen
    • Behandlung von Umschließungs- und Verpackungskosten
    • Behandlung von Beförderungs- und Versicherungskosten
  • Prüfung und Ermittlung von möglichen Abzugsbeträgen
    • Beförderungskosten in der Union
    • Aufteilung von Beförderungskosten
    • Montagekosten
  • Ermittlung des Zollwerts bei kostenlosen Lieferungen
    • Mustersendungen
    • Zur Reparatur eingeführte Waren

Teil 2:  Besonderheiten der Zollwertermittlung (13.15 bis 17.00 Uhr)

  • Prüfung und Ermittlung von Hinzurechnungsbeträgen
    • Behandlung von Werkzeugkosten
    • Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten
    • Zollwertermittlung für eingeführte Prototypen und Entwicklungsmuster
    • Behandlung von Lizenzgebühren für Marken – und Urheberrechte
  • Zollwertermittlung bei Kaufgeschäften zwischen verbundenen Unternehmen
    • Das Prüfverfahren der Zollverwaltung
    • Nachweismöglichkeiten des Anmelders
    • Nachträglichen Verrechnungspreisanpassungen
  • Beantwortung von Teilnehmerfragen

Der Zollwert ist auch Gegenstand von Zollprüfungen

Bei Zollprüfungen wird häufig festgestellt, dass Hinzurechnungsbeträge wie beispielsweise Qualitätskontroll- und Analysekosten, Werkzeug- und Entwicklungskosten, Lizenzgebühren oder Beförderungskosten nicht oder fehlerhaft angemeldet wurden. Dies kann zu nicht kalkulierten Nacherhebungen sowie unangenehme Finanzstrafverfahren führen.

Schwierig sind auch die Fragen, wie mit Preisen zwischen verbundenen Unternehmen umzugehen ist, wie eingeführte Software zollwertrechtlich zu behandeln ist und wie der Zollwert für Waren, die kostenlos geliefert werden (z.B. Muster oder zur Reparatur bestimmte Waren), ermittelt werden kann.

Auf der anderen Seite werden in vielen Fällen aber auch zu hohe Zollwerte angemeldet, weil etwa Abzugsbeträge (z.B. Beförderungskosten in der EU, Rabatte und Skonti) nicht ermittelt oder nicht geltend gemacht werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Zollwerte wegen Verlusten, Beschädigungen oder Schadhaftigkeit (auch nachträglich) zu reduzieren und Erstattungsanträge zu stellen.

Zielgruppen

Dieses Seminar richtet sich sowohl an Einsteiger als auch Experten, die sich einen Überblick zur richtigen Ermittlung des Zollwerts verschaffen möchten oder ihr Fachwissen vertiefen wollen. Besonders hilfreich ist das Seminar für Mitarbeiter:innen sowie Führungskräfte aus Import- und Exportunternehmen, Speditionen, Zollunternehmen, Einkaufsabteilungen und vor allem international agierende Unternehmen.


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Exportförderung go-international: Startgeld für Mutige

Die Veranstaltung wird unterstützt von der Internationalisierungsoffensive go-international − eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich am go-international Infodesk von den Förderexpertinnen der WKS beraten.


Unterlagen zum Seminar am 19. Oktober 2023:

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