Inklusion
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Die häufigsten Bedenken

Im vierten Teil unserer Serie gehen wir darauf ein, welche Bedenken Unternehmer in Bezug auf eine Zusammenarbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung haben und stellen Lösungen dar. Außerdem geben wir noch Tipps, wie eine Zusammenarbeit funktionieren kann.

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 20.09.2023



Warum sich Unternehmer oftmals scheuen einen Menschen mit Beeinträchtigungen einzustellen, ist auf der einen Seite der Kündigungsschutz, den diese Personen haben. Dieser tritt jedoch erst nach vier Jahren ein. In den ersten vier Jahren ist der Mensch mit Beeinträchtigung ein normaler Mitarbeiter, der einvernehmlich gekündigt werden kann.

Vier Jahre sollten genug Zeit sein, die Person ausreichend kennenzulernen, um entscheiden zu können, ob der Mitarbeiter im Unternehmen bleibt oder nicht. Sollten nach den vier Jahren Probleme auftreten, gibt es immer noch die fristlose Entlassung oder Kündigung in Zustimmung des Behindertenausschusses. Sollte also gravierendes Fehlverhalten seitens des beeinträchtigten Mitarbeiters gegeben sein, gibt es sehr wohl eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich aus der Zusammenarbeit zu lösen.
Ein weiteres Bedenken der Unternehmen ist, die Handhabung mit der beeinträchtigten Person nicht zu schaffen. Hier muss der Appell ganz deutlich lauten, es einfach auszuprobieren. Positive Beispiele, wie jene unserer Serie im vorherigen Teil beweisen, dass eine Zusammenarbeit mit einem Menschen mit Beeinträchtigung funktionieren kann und es meist einfach am Trauen liegt. 

Schadensersatzanspruch

Viele Unternehmen stellen einen Menschen mit Beeinträchtigung oft deswegen nicht ein, da er vielleicht länger Zeit benötigt, öfter krank ist als andere Mitarbeiter oder bei gewissen Tätigkeiten eine zweite Person benötigt, die hilft. Das ist allerdings ganz klar Diskriminierung und im Diskriminierungsverbot festgehalten. Sollte das bei Unternehmen der Fall sein, dürfen diese Unternehmen arbeitsrechtlich belangt werden. Der beeinträchtigten Person steht dann ein Schadensersatzanspruch zu. 

Rechtzeitig umbauen

Ein letztes Bedenken, das bei der Recherche deutlich wurde, ist, dass die baulichen Maßnahmen nicht gegeben sind und die Brandschutzvorkehrungen somit nur schwer oder gar nicht eingehalten werden können. Da hilft nur, das Unternehmen umzubauen oder bei einem Bau direkt rechtzeitig zu schauen, geeignete Maßnahmen zu treffen und sich schluss­endlich auch über Förderungen zu infomieren. Schließlich kann es auch jederzeit einen bereits eingestellten Mitarbeiter treffen, dass dieser ganz plötzlich auf einen Rollstuhl angewiesen ist. 

Tipps für eine Zusammenarbeit

Beispiele wie das Unternehmen Ascendor (Bericht im vorherigen Teil der WKOÖ-Inklusionsserie) zeigen, dass es hilfreich sein kann, sich an geschulte Organisationen zu wenden und eine Zusammenarbeit über eine Organisation wie die „FAB pro.work“ zu starten. Weiters kann es auch hilfreich sein, sich mit Unternehmen auszutauschen, die bereits einen Menschen mit Beeinträchtigung eingestellt haben um bei ihnen Tipps einzuholen. Viele Unternehmen, neben den Beispielen im vorherigen Teil, die beispielsweise bereits für die inklusive Arbeit ausgezeichnet wurden, findet man auch im Internet.

Der letzte Tipp ist, genügend Mut aufzubringen und schlussendlich den Menschen mit Beeinträchtigung eine Chance zu geben. Bei der Recherche hat sich auch anhand der positiven Beispiele gezeigt, dass es bisher kein Unternehmen bereut, einen Menschen mit Beeinträchtigung eingestellt zu haben. Im Gegenteil: Alle sind durchwegs glücklich darüber, diesen Menschen eine Chance gegeben und es einfach ausprobiert zu haben, sind sie doch jetzt ein wichtiger Teil des Unternehmens.