Top-Shot nebeneinander liegender Rechtecke in drei Reihen, auf denen jeweils ein Buchstabe liegt. In der ersten Reihe steht reduce, in der zweiten reuse, in der dritten recycle auf den zusammengestellten Würfeln.
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Sparte Handel

Ökodesignrichtlinie im Handel

Was Handelsunternehmen wissen sollten

Lesedauer: 2 Minuten

23.09.2024

Worum geht es bei der Ökodesignrichtlinie?

Die Ökodesignrichtlinie − auch Ecodesign for Sustainable Products Regulation bzw. ESPR − regelt die umweltgerechte Gestaltung von Produkte". Sie zielt darauf ab, die Nachhaltigkeit von Produkten soll mit Leistungsanforderungen (z.B. Mindest- oder Höchstwerte bzw. nicht-quantitative Anforderungen zur Leistungsverbesserung) und/oder Informationsanforderungen (Auskunft über die Produkteigenschaften und die Einhaltung der Leistungsanforderungen) dokumentiert werden. Die Richtlinie wird mit 2026 verpflichtend.

Ziel der Ökodesignrichtlinie (kurz ESPR) ist es, die europäische Wirtschaft wettbewerbsfähig und klimaneutral zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Um das zu erreichen, sollen in Zukunft bis zu 16 Ökodesignanforderung für alle, am europäischen Markt gehandelte Produkte (unabhängig davon, ob sie innerhalb der EU produziert oder von außerhalb importiert wurden) dokumentiert und als konstant verfügbare Information in Form eines digitalen Produktpasses (kurz DPP) den Produkten mitgegeben werden.

Die jeweiligen Verpflichtungen zur Erstellung und Angabenkontrolle der Inhalte in sowie Informations- bzw. Zugriffsweitergabe auf den DPP sind abhängig von der Position innerhalb der Lieferkette. Händler müssen somit auf jeden Fall den Zugang zu denen im DPP gespeicherten Informationen ermöglichen, in manchen Fällen auch das Vorhandensein und die Vollständigkeit der geforderten Informationen zum Produkt prüfen.

Wie das Ganze umzusetzen ist (z.B. via QR-Code als Zugriff auf Blockchain-Informationen oder ähnliches) wird derzeit erarbeitet.

Betrifft mich die Ökodesignrichtlinie?

Wahrscheinlich ja, wobei hier werden derzeit produktgruppenspezifische Vorgaben entwickelt – beginnend mit Textil- und Eisen-, Stahl- wie auch Aluminiumprodukten.

Handeln Sie nur mit einem oder mehrehren der folgenden Produktkategorien, sind Sie immer von einer Verpflichtung ausgenommen:

  • Nahrung und Futter,
  • Medikamenten (für Mensch und/oder Tier),
  • Lebewesen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen),
  • Produkte menschlichen Ursprungs (z.B. Blut),
  • Fortpflanzung (Tiere, Pflanzen)
  • und bestimmten Fahrzeugteile.

Diese stellen die bisher bekannten Ausnahmen der ESPR dar und sind entsprechend nicht zur Mitgabe und Befüllung eines digitalen Produktpasses verpflichtet.

Was soll ich als Handelsunternehmen tun?

  1. Halten Sie sich aktuell – derzeit werden viele Umsetzungsvorgaben erarbeitet. Je früher Sie hier an Informationen kommen, in welche "Richtung der Hase läuft", umso eher können Sie sich vorbereiten.
  2. Suchen Sie den Kontakt mit Ihren Lieferanten und vorgelagerten Herstellern bzw. Importeuren.
    Je früher Sie klären können, ob und in welcher Form die zukünftigen Vorgaben der Ökodesignrichtlinie von Ihren Zulieferern erfüllt werden können, umso weniger werden Sie in einem Engpass landen.
    Setzen Sie sich bei Bedarf auch mit der Wirtschaftskammer in ihrem Bundesland in Verbindung, um in einer Gruppe von Betroffenen mit Lieferanten sprechen zu können.
  3. Wenn "alle Stricke reißen" und die Sie beliefernden Hersteller kein Interesse an der Einhaltung der EU-Vorgaben zeigen, suchen Sie sich Alternativen. Die Notwendigkeit zur Überarbeitung von Geschäftsmodellen wird in diesem Kontext ein ebenso wichtiges, und in manchen Bereichen sogar dominantes Element der Anstrengungen hin zur Kreislaufwirtschaft werden wie die Beschäftigung mit Lieferketten per se.

Weitere Infos und Tools

  • Eine gute Übersicht zum aktuellen rechtlichen Stand, den bisher bekannten Anforderungen, FAQ sowie Nachschauen zu bisher stattgefundenen Webinaren bietet die Zusammenstellung der Abteilung Umwelt- und Energiepolitik der WKÖ: Die neue Ökodesign-Verordnung
  • Sobald weitere Informationen und Services von Seiten der WKÖ zur Verfügung gestellt werden, stellen wir Ihnen diese hier ebenso zur Verfügung.