Markt-, Straßen- und Wanderhandel, Landesgremium
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Wichtige Bestimmungen für den Markt-, Straßen- und Wanderhandel
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Ab dem 1.5.2016 gelten für Unternehmen neue Bestimmungen beim Kassieren von Bareinnahmen, und zwar:
- Pflicht zur Erfassung mit einer elektronischen Registrierkasse, wenn
- der Jahresumsatz (Nettoumsatz) je Betrieb € 15.000,-- und
- die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,-- im Jahr überschreiten.
- Änderungen bei der Einzelaufzeichnungspflicht
- Änderungen bei der Belegausstellung
Detaillierte Informationen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Stand: 10.03.2020