Zum Inhalt springen
Lebensmittelhandel, Landesgremium

Nachweis der Mehrwegquoten gemäß §14b AWG

Im Kontext der mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossenen Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen (§14b AWG), finden Sie ein Dokument des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) mit einer detaillierten Beschreibung der Daten, die seitens des LEH zum Nachweis der Erreichung der Mehrwegquoten bei der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) ab 2025, erstmals über das Jahr 2024, einzubringen sind.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Diese Nachweispflicht ergibt sich im Kontext der mit der letzten Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossenen Mehrwegquoten für Getränkeverpackungen (§14b AWG). Seitens des LEH sind zum Nachweis der Erreichung der Mehrwegquoten bei der Verpackungskoordinierungsstelle (VKS) ab 2025, erstmals über das Jahr 2024, bestimmte Daten einzubringen.

    Zur Beschreibung des BMK

    Außerdem hat das Bundesministeriums für Klimaschutz eine anschauliche Darstellung beispielhaft befüllt.

    Zum Excel-Dokument

    Zur Erinnerung

    Die Mehrwegquoten gelten ab 2024 schrittweise für alle Letztinverkehrbringer von Getränken im LEH für Verkaufsstellen über 400m2. Dies gilt auch für den Vertrieb im Fernabsatz.

    Zur kompletten Bestimmung des neuen §14b AWG

    Weitere interessante Artikel
    • Verschiedenfarbige Ostereier in Eierbehälter, ringsum Blüten
      Farbige Bio-Ostereier: Runderlass vom Gesundheitsministerium
      Weiterlesen
    • Verschiedene Objekte zum Thema Kosmetik wie Honig, braune Fläschchen, grünes Pulver, ein kleiner Holzlöffel, ein Handtuch, gelbe Flüssigkeit in einem durchsichtigem Fläschchen sind in einem Kreis auf weißem Hintergrund angeordnet.
      Neuerungen: Öffentliche Lebensmittelbeschaffung
      Weiterlesen