Hygiene: Einweghandschuhe in der Feinkost
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Aus Arbeitnehmerschutzgründen (rechtliche Grundlage ist das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) dürfen Mitarbeiter:innen Einweghandschuhe nicht durchgehend über einen langen Zeitraum tragen. Studien belegen, dass dies die Hautgesundheit beeinträchtigen kann und zudem keinen Hygienevorteil bringt. Im Gegensatz zum verbreiteten Irrglauben es sei gesetzlich vorgeschrieben in der Feinkost Handschuhe zu tragen, gibt es keine diesbezügliche hygienerechtliche Verpflichtung. Lediglich ein hygienischer Umgang mit den Lebensmitteln muss garantiert werden – dies geschieht z.B. durch regelmäßige Handhygiene und die Benutzung von Hilfsmitteln wie Gabeln, Wursthalter, Greifzangen, Löffeln, Papier, Folien und Behältnisse.
Zu Ihrer Unterstützung wurden folgende Merkblätter dazu erstellt:
- ein „Experten-Merkblatt“ mit ausführlichen Erklärungen (z.B. zur Erklärung und Information von Entscheidungsträgern, kann auch als Schulungsunterlage benutzt werden)
- eines mit kurzgefasster Information (z.B. zur Information bzw. als Handout an Ihre/r MitarbeiterInnen)
- ein Kundeninformationsblatt
Das Kundeninformationsblatt, welches unter Einbindung aller relevanten Stakeholder erarbeitet wurde, ist dafür gedacht, dass es von den betroffenen Betrieben im Bereich der Feinkost ausgehängt bzw. aufgestellt wird. Es soll KundInnen aufklären („Warum trägt der/die FeinkostmitarbeiterIn eigentlich keine Handschuhe mehr?“) und zur Erhöhung der Akzeptanz beitragen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Arbeitsinspektorats.
In diesem Zusammenhang (siehe z.B. Hautschutzplan auf Seite 29f) dürfen wir auch nochmals auf den gemeinsam erarbeiteten Leitfaden für die Arbeitsplatzevaluierung im Lebensmittelhandel verweisen.
Stand: 07.04.2021