Fahrzeughandel, Landesgremium

Ausstellung von Zustimmungserklärungen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) bei Verlust von Typenscheinen

Erlass des BMK

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Inhaltsverzeichnis

    Im Erlass (2023 0.224.430) des BMK vom 23.3.2023 werden Klarstellungen zur Ausstellung von Zustimmungserklärungen („Unbedenklichkeitsbescheinigungen“) bei Verlust von Typenscheinen getroffen, um eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.

    Der Erlass GZ. BMVIT-179.402/0012-IV/ST1/2019 vom 3.10.2019 wird dadurch aufgehoben und ersetzt.

    Weitere interessante Artikel
    • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
      E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg: Aufbereitung der Probleme in verschiedenen Rechtsbereichen
      Weiterlesen