Fahrzeughandel, Landesgremium

Ausstellung von Zustimmungserklärungen (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigungen) bei Verlust von Typenscheinen

Erlass des BMK

Lesedauer: 1 Minute

16.11.2023

Im Erlass (2023 0.224.430) des BMK vom 23.3.2023 werden Klarstellungen zur Ausstellung von Zustimmungserklärungen („Unbedenklichkeitsbescheinigungen“) bei Verlust von Typenscheinen getroffen, um eine österreichweit einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.

Der Erlass GZ. BMVIT-179.402/0012-IV/ST1/2019 vom 3.10.2019 wird dadurch aufgehoben und ersetzt.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Herzlichen Dank für die Bestellung von Unterstützungsstickern für das Autovolksbegehren!
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme zweier Feuerlöscher, auf einem Tisch stehend. Rechts neben den Feuerlöschern steht eine Person, die in der linken Hand einen Stift hält, mit der rechten ein Blatt Papier
    Einteilung von Feuerwehrfahrzeugen als Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung auf Basis der taktischen Bezeichnung
    Weiterlesen