Fahrzeughandel, Landesgremium
E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg: Aufbereitung der Probleme in verschiedenen Rechtsbereichen
Weiterhin viele Vorschriften für Lkw über 3,5 t hzG anzuwenden
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15.11.2023
Gerne stellen wir eine Aufbereitung der Rechtsfolgen zur Verfügung, die sich ergeben, wenn man die erhöhte Grenze von 4.250 kg für die Gültigkeit der Lenkerberechtigung der Klasse B beim Lenken reiner e-Lkw ausnutzen will:
- Diese Möglichkeit gab es nach dem Führerscheingesetz zwar jetzt schon, man musste aber eine Zusatzausbildung absolvieren, um den dafür notwendigen Code 120 in den Führerschein eingetragen zu erhalten.
- Ab 1. März 2022 entfallen diese Zusatzhürden und es ist nur noch erforderlich, dass man die Lenkerberechtigung der Klasse B seit mindestens 2 Jahren hat.
- Allerdings sind in vielen anderen Rechtsbereichen keine adäquaten Anpassungen erfolgt, sodass eben weiterhin viele Vorschriften für Lkw über 3,5 t hzG anzuwenden sind.
Um Sie davor zu bewahren, mangels Information in Vorschriftenfallen zu tappen, hat das Referat Verkehrspolitik der Sparte Transport und Verkehr der WKOÖ die Vorschriften aufbereitet:
- Auf Seite 1 finden Sie kurze und auch allgemein verständliche Hinweise und Empfehlungen.
- Auf den Folgeseiten haben wir dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen zitiert.
E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg – Rechtsfolgen/anzuwendende Vorschriften