Fahrzeughandel, Landesgremium

E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg: Aufbereitung der Probleme in verschiedenen Rechtsbereichen

Weiterhin viele Vorschriften für Lkw über 3,5 t hzG anzuwenden

Lesedauer: 1 Minute

20.11.2024

Inhaltsverzeichnis

    Gerne stellen wir eine Aufbereitung der Rechtsfolgen zur Verfügung, die sich ergeben, wenn man die erhöhte Grenze von 4.250 kg für die Gültigkeit der Lenkerberechtigung der Klasse B beim Lenken reiner e-Lkw ausnutzen will:

    • Diese Möglichkeit gab es nach dem Führerscheingesetz zwar jetzt schon, man musste aber eine Zusatzausbildung absolvieren, um den dafür notwendigen Code 120 in den Führerschein eingetragen zu erhalten.
    • Ab 1. März 2022 entfallen diese Zusatzhürden und es ist nur noch erforderlich, dass man die Lenkerberechtigung der Klasse B seit mindestens 2 Jahren hat.
    • Allerdings sind in vielen anderen Rechtsbereichen keine adäquaten Anpassungen erfolgt, sodass eben weiterhin viele Vorschriften für Lkw über 3,5 t hzG anzuwenden sind.

     Um Sie davor zu bewahren, mangels Information in Vorschriftenfallen zu tappen, hat das Referat Verkehrspolitik der Sparte Transport und Verkehr der WKOÖ die Vorschriften aufbereitet:

    • Auf Seite 1 finden Sie kurze und auch allgemein verständliche Hinweise und Empfehlungen.
    • Auf den Folgeseiten haben wir dann die entsprechenden Rechtsgrundlagen zitiert.
     E-LKW über 3.500 bis 4.250 kg – Rechtsfolgen/anzuwendende Vorschriften


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