Agrarhandel, Landesgremium
Export von tierischen Produkten in das Vereinigte Königreich
Aktuelle Informationen ab 1.1.2022
Lesedauer: 2 Minuten
Hier finden Sie die Eckpunkte der mit 1. Jänner 2022 tatsächlich verbundenen Erfordernisse, die im Hinblick auf die Einfuhr von tierischen Erzeugnissen nach Großbritannien zwingend notwendig sind. (Die Kurzinformationen sind auch auf der KVG Seite zu finden.)
- Ab 1. Januar 2022 müssen alle Sendungen von Produkten tierischen Ursprungs (POAO), tierischen Nebenprodukten (ABP) und sogenannten „risikoreichen Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs“ (HRFNAO) bei der Einfuhr im Voranmeldungssystem im Vereinten Königreich (VK) IPAFFS vorangemeldet werden!
- Diese Voranmeldung ist durch den Importeur bzw. Handelspartner im VK durchzuführen, wobei es wichtig ist, dass Letzterer, falls noch nicht geschehen, im IPAFFS registriert ist. Um sich für die Nutzung des IPAFFS-Systems zu registrieren, müssen Händler (Importeure!) daher ein „Government Gateway-Konto“ einrichten und ein „DEFRA-Konto“ für den IPAFFS-Dienst erstellen. Genaue Anleitungen hierzu wie ein Schulungsvideo (auf YouTube) und eine Anleitung zum korrekten Erstellen und Ausfüllen einer Voranmeldung zu IPAFFS sind auf der durch die britischen Behörden eigens vorbereiteten Website (DropBox Microsite) verfügbar.
- Die Voranmeldung von Sendungen muss mindestens vier Stunden vor der Ankunft in Großbritannien erfolgen. Diese Vier-Stunden-Regelung gilt bis zum 30. Juni 2022 (danach 24 Stunden vorab).
- Vom 1. Januar bis 30. Juni 2022 werden folgende Informationen, die dem Importeur durch den Exporteur vorab zu übermitteln sind, zur Voranmeldung im IPAFFS benötigt:
- Art der tierischen Produkte oder der Waren die in das VK importiert werden (d. h. POAO, ABP, HRFNAO)
- Herkunft des tierischen Produkts oder der Ware (Herkunftsland)
- Warencode (auswählbar aus einer vordefinierten Liste)
- Art der Ware (Auswählbar aus einer vordefinierten Liste)
- Warengewicht (kg)
- Ankunftsdatum in Großbritannien
- Grund für die Einfuhr der Sendung (d. h. Binnenmarkt, Transit, Forschung usw.)
- Bestimmungsort der Sendung
- Adressen und Kontaktdaten von Herkunftsort, Importeur und Bestimmungsort
- Angaben zur Grenzeintrittsstelle (Einreisehafen)
- Die Voranmeldung von Sendungen erfolgt vorerst (bis zur verpflichtenden Verwendung eines Zertifikates unter behördlicher Abfertigung beginnend mit voraussichtlich 1. Juli 2022) ohne notwendiger Beteiligung bzw. Einbindung der österreichischen Behörde/n.
- Im Zusammenhang mit den weiteren und bereits genannten Bestimmungen darf nochmals darauf hingewiesen werden, dass die Einfuhr in das VK bis einschl. 30.06.2022 an jeder (transporttechnisch) möglichen Grenzeintrittstelle des VK erfolgen darf und erst ab 1. Juli 2022 (sofern verfügbar) an den dafür vorgesehenen Grenzkontrollstellen (an welchen dann auch die Kontrolle stattfinden wird) erfolgen muss!
- Es darf bei dieser Gelegenheit nochmals an die verpflichtende Notwendigkeit der Registrierung sämtlicher Betriebe (und in praktischer Hinsicht insbesondere jener die beabsichtigen ab 1. Jänner 2021 nach Großbritannien zu exportieren) im TRACES NT erinnert werden! Diese Registrierung ist mitunter notwendig, um Probleme bei der Einfuhr nach GB dadurch hintanzuhalten, dass den britischen Behörden der Zugang zu den öffentlich und aktualisierten Listen der zugelassenen EU Betriebe gewährleistet wird!
- Die (voraussichtlich) ab 1. Juli 2022 notwendigen Gesundheitsbescheinigungen für zu zertifizierende Exportsendungen (Lebendtiere, tierische Erzeugnisse und Nebenprodukte ua.) sind in den meisten EU Amtssprachen auch bereits im TRACES NT verfügbar (Dokumente> EU Ausfuhr>unausgefüllte Bescheinigung) und können, nach Vollimplementierung des Exportmoduls im TRACES NT entsprechend der jeweiligen Sendung (und deren Erzeugnisse) ebenso online bearbeitet, generiert und versandfertig vorbereitet werden. Das Exportmodul wie auch alle anderen Funktionen des TRACES Classic werden mit 31.12.2021 stillgelegt.
- Weitere Informationen sowie alle weiteren und zeitlich bevorstehenden Schritte im Hinblick auf die Bestimmungen zum Export von Tieren und tierischen Erzeugnissen, tierischen Nebenprodukten und Futtermitteln in das Vereinte Königreich sind auf der KVG Website `VK-Großbritannien` im Detail verfügbar und werden bei Bedarf aktualisiert.
Stand: 25.01.2023