Frischhaltetüten aus Plastik gefüllt mit unterschiedlichem Tiertrockenfutter neben- und übereinander platziert
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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Gründer-Info Futtermittelerzeuger

Basisinformationen zur Gründung 

Lesedauer: 1 Minute

16.05.2025

Bei der Anmeldung des freien Gewerbes "Erzeugung von Futtermitteln" sind die
folgenden Informationen für Sie interessant.

Inhaltsverzeichnis

    Bei der Herstellung und beim Verkauf von Futtermitteln sind Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln sowie Hygienebestimmungen und Kennzeichnungsvorschriften einzuhalten. Auf unserer Webseite finden Sie unter der Rubrik "Rechtliches" wichtige Informationen zum Futtermittelrecht (Futtermittelgesetz, Futtermittelverordnung, Futtermittelhygieneverordnung etc.). 

    Bevor Sie Futtermittel erzeugen dürfen, müssen Sie Ihr Unternehmen beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) registrieren lassen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesamtes unter: https://www.baes.gv.at/zulassung/futtermittel

    Wenn Sie Futtermittel aus tierischen Nebenprodukten herstellen wollen, benötigt Ihr Betrieb zusätzlich auch eine veterinärrechtliche Zulassung. Diese ist beim zuständigen Amtstierarzt bei der Bezirksverwaltungsbehörde vor Ort zu beantragen.

    Eine Vorabstimmung Ihrer baulichen Pläne und Kontrollpflichten mit Ihrem örtlich zuständigen Amtstierarzt bei der Bezirksverwaltungsbehörde, oder mit dem BAES ist jedenfalls empfehlenswert. 

    Das Österreichische Lebensmittelbuch (Codex Alimentarius Austriacus) dient zur Verlautbarung von Bezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von Waren. 
    In Kapitel A 8 "Landwirtschaftliche Produkte aus biologischer Produktion und daraus hergestellte Folgeprodukte" sind in Punkt 5 Bestimmungen über Bioheimtierfuttermittel angeführt. Die Kodexkapitel des Österreichischen Lebensmittelbuches, finden Sie unter www.lebensmittelbuch.at

    Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) finden Sie zugelassene und registrierte Betriebe für tierische Nebenprodukte (TNP) sowie Heimtierfuttermittelhersteller. Betriebe, die Heimtierfuttermittel aus tierischen Nebenprodukten herstellen, beachten bitte die Leitlinie für Betriebe, die Heimtierfutter aus tierischen Nebenprodukten herstellen.

    Bevor Sie sich selbstständig machen empfehlen wir Ihnen eine kostenlose Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in Anspruch zu nehmen. Dort bekommen Sie nach vorheriger Terminvereinbarung viele hilfreiche Informationen auf dem Weg in die Selbstständigkeit und erfahren mehr über Fördermöglichkeiten für Neugründer! Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten dazu finden Sie unter www.gruenderservice.at 

    Für unsere Mitgliedsbetriebe bieten wir laufend Seminare, Schulungen und Beratungen zu den Themen Kennzeichnung, Hygiene uvm. über die Lebensmittelakademie des österreichischen Gewerbes der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe an. Aktuelle Angebote finden Sie unter www.lmakademie.at 


    Information der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe
    Wiedner Hauptstraße 63 | 1045 Wien
    Stand: März 2025

    Diese Zusammenstellung dient ausschließlich der Information. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle anzuwendenden Rechtsvorschriften aufgeführt wurden und diese Information lediglich auszugsweise einzelne Beispiele umfasst. Trotz sorgfältiger Prüfung aller Inhalte sind Fehler nicht auszuschließen. Sämtliche Angaben erfolgen ohne Gewähr. Um eine leichtere Lesbarkeit des Textes zu gewährleisten, wurde auf die explizit geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet.

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