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Film- und Musikwirtschaft, Fachvertretung

Investabzugsabkommen

Förderung in die technische Leistungsfähigkeit der Kinounternehmen

Lesedauer: 1 Minute

12.04.2023

Über viele Jahrzehnte hinweg hat sich das System des Investabzugsabkommens bewährt. Auf Basis dieses Abkommens wird den beteiligten Lichtspieltheatern ein Nachlass auf das Filmführungsentgelt gewährt. Die Maßnahme dient dazu, Investitionen in eine, dem heutigen Stand der Technik entsprechende technische Ausstattung für Bild- und Tonübertragung, eine hochwertige Ausstattung von Saal- und Publikumsräumen sowie der gesamten Ausgestaltung von Kinos zu ermöglichen.

Das Investabzugsabkommen ist international als Förderung der Verleihwirtschaft in die technische Leistungsfähigkeit der Kinounternehmen einzigartig. 

Betreut wird dieses Investabkommen im Auftrag der Arge Film und Kino durch:

Mag. Dr. Ingrid Wietrzyk
Steuerberater | Wirtschaftsprüfer

TAX.management
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T (+43) 01 22 66 022
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Statuten Investabzugsabkommen

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