BOOKING.COM meldet Erreichen des Gatekeeper Status
Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) sieht Regulierung für große Plattformen (Gatekeeper) vor
Lesedauer: 1 Minute
Das Gesetz über digitale Märkte (Digital Marcets Act, DMA) gilt für die sogenannten "Gatekeeper" ("Torwächter"), d.h. die großen Online-Plattformen auf dem digitalen Markt, die nach bestimmten quantitativen Kriterien ausgewählt und im Rahmen des DMA reguliert werden, um einen möglichen Missbrauch von Marktmacht zu verhindern.
Am 1. März 2024 hat die Booking Holdings die Europäische Kommission offiziell darüber informiert, dass es die Schwellenwerte des Digital Markets Act erreicht hat und somit als Gatekeeper nach dem DMA eingestuft werden kann. Die Mitteilung ist der erste Schritt, um sicherzustellen, dass Booking vollständig mit dem DMA konform ist und ihr Geschäftsgebaren an die Vorschriften des DMA anpassen wird.
Dazu gehört unter anderem die Abschaffung aller Preisparitätsklauseln, die Freigabe des Zugangs zu den Daten, die durch die Buchungen generiert werden und die Möglichkeit für Hoteliers, aus verschiedenen Diensten auszusteigen, die sie an die Booking-Dienste binden.
"Die europäische Hotelbranche mahnt seit langem die unfairen und teils unlatueren Geschäftspraktiken des größten Online-Reisebüros (OTA) ein und fordert generell mehr Fairness und Transparenz in der Online-Distribution." so Johann Spreitzhofer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie.
Marie Audren, Generalsekretärin der HOTREC, des europäischen Dachverbandes, hofft, "dass die Europäische Kommission das Unternehmen so schnell wie möglich als "Gatekeeper" benennen wird. HOTREC und seine Mitglieder, wie der Fachverband Hotellerie der Wirtschaftskammer Österreich, stehen weiterhin für einen konstruktiven und transparenten Dialog mit Booking.com."
HOTREC und der Fachverband Hotellerie erwarten von Booking.com, dass ein transparenter Prozess durchgeführt wird und die Hoteliers als Partner der Plattform rechtzeitig über geplante Änderungen informieren wird.
Stand: 18.03.2024