Barrierefreiheit
Informationen zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Barrierefreiheitsgesetz für die Hotellerie
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Die Österreichische Bundesverfassung sieht vor, dass niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Folgende Gesetze sind hier insbesondere von Relevanz:
1. Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz:
Unternehmer sind aufgrund des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle für den Kundenverkehr bestimmten Bereiche seit 31.12.2015 barrierefrei sind.
Die Broschüre "Barrierefreiheit im Tourismus – Aspekte der rechtlichen und baulichen Grundlagen" behandelt die wichtigsten Aspekte des Themas.
Alle weiteren Informationen, technischen Merkblätter etc. finden Sie in der Übersicht.
2. Barrierefreiheitsgesetz
Ab 28.6.2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, das Tourismus- und Freizeitbetriebe verpflichtet, gewisse Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher anbieten.
Betroffen sind alle Online-Shops, Webshops und Apps, sowie Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können und generell alle Online-Termin-Buchungs-Tools. Diese müssen dann für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein.
Zudem haben die Betriebe eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen. Es gibt Ausnahmen für Kleinstunternehmen oder wenn die Einhaltung des BaFG zu einer unverhältnismäßigen Belastung des Unternehmers führen würde.
Was das Gesetz für die Hotellerie bedeutet erfahren Sie in der Übersicht.