Fokus auf eine Taste einer Tastatur mit Schriftzug Barrierefreiheit
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Gesundheitsbetriebe, Fachverband

Barrierefreiheitsgesetz: Wichtige Informationen für Unternehmen

Überblick über das neue Gesetz und seine Auswirkungen

Lesedauer: 1 Minute

28.03.2025
Inhaltsverzeichnis

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Nachfolgend übermitteln wir Ihnen die wichtigsten Informationen. Dennoch ersuchen wir Sie, die auf den Links bereitgestellten Informationen auf ihre Anwendbarkeit in Ihrem Unternehmen zu prüfen.

Wen betrifft es?

Das BaFG gilt für im Gesetz genannte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.6.2025 im Bereich B2C erbracht werden. Ausdrücklich genannt sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, d.h. erfasst sind auch alle Webshops und Apps, Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können und generell alle Online-Termin-Buchungs-Tools sowie Software zur Videotelefonie (Telemedizin!). 

Was gilt es umzusetzen?

Um die Vorschriften des BaFG umzusetzen, müssen die Webseiten, Apps, Webshops etc.  bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen, zB die Informationen müssen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitgestellt werden, die Darstellung hat in verständlicher und wahrnehmbarer Weise zu erfolgen oder es muss eine Schriftart in angemessener Schriftgröße und geeigneter Schriftform mit ausreichendem Kontrast und anpassbaren Abstand zwischen den Buchstaben, Zeilen und Absätzen gewählt werden.

Gibt es Ausnahmen? 

Ausnahmen gibt es für Kleinstunternehmen, mit weniger als 10 Mitarbeiter und einem maximalen Jahresumsatz oder einer maximalen Jahresbilanzsumme von EUR 2 Mio; oder wenn es zu einer grundlegenden Veränderung der Dienstleistung oder zu einer unverhältnismäßigen Belastung für das Unternehmen führen würde.

Gibt es Übergangsfristen?

Vor dem 28. Juni 2025 vereinbarte Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf (allerdings nicht länger als 5 Jahre) unverändert weiterbestehen. Bis dahin müssen die Vertragsparteien ihre bestehenden Verträge entweder durch Änderungen an die Barrierefreiheitsanforderungen des BaFG anpassen oder diese beenden. Zudem haben die Betriebe eine Barrierefreiheitserklärung zu erstellen (Beispiel siehe Link „BaFG im Tourismus“).

Ausführliche Informationen

Weiteren Details finden Sie auf Infos BaFG sowie BaFG im Tourismus .

Webinar BaFG

Am 10. April 2025 findet eine kostenlose Infoveranstaltung statt: Webinar BaFG   

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