Verwendung von Einwegkunststoffprodukten in der Gastronomie
Umgang mit Single Use Plastics gemäß der Einwegkunststoffrichtlinie
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Mit der Europäischen Richtlinie zu Einwegplastikprodukten gibt die EU einen neuen Rechtsrahmen für Kunststoffprodukte vor. Ziel ist es den Abfall durch Einwegprodukte aus Plastik einzudämmen und durch ressourcenschonende, umweltfreundliche Alternativen zu ersetzen. Die Mitgliedsstaaten haben ab Veröffentlichung der Richtlinie zwei Jahre Zeit, die Vorgaben durch innerstaatliche Umsetzung zu erreichen. Voraussichtlich werden die Bestimmungen also ab Mitte 2021 verbindlich sein.
Inhaltlich sind für das Gastgewerbe folgende Punkte besonders relevant:
Verringerung
Die Verwendung der folgenden Einweg Produkte soll ab 2021 verringert werden:
- Kaffeebecher (inkl. Deckel)
- Essensbehälter für den unmittelbaren Verzehr
Den Staaten wird hier eine gewisse Flexibilität bei der Umsetzung und Zielerreichung gewährt. Das Reduktionsziel könnte z.B. durch ein Pfandsystem (z.B. https://recup.de) relativ einfach erreicht werden. Die genauen Rahmenbedingungen stehen aber bis dato noch aus.
Verbot
Gewisse Einwegprodukte können bereits jetzt durch nachhaltigere Produkte ersetzt werden. Diese Produkte sollen ab 2021 gänzlich vom Markt verschwinden:
- Kunststoff Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen
- Produkte aus oxo-abbaubaren Kunststoffen
- Lebensmittel- und Getränkebehältnisse aus expandiertem Polystyrol (Styropor)
Plastiksackerl
Unabhängig von der Europäischen Single Use Plastics Richtlinie hat der Österreichische Gesetzgeber beschlossen, ab 1. Jänner 2020 Plastiksackerl zu verbieten. Bereits erworbene Restbestände sollen bis zum 31.12.2020 aufgebraucht werden dürfen (noch nicht fixiert).
Stand März 2019
Stand: 30.07.2024