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XX. Wettbewerbssymposium: Wettbewerb und Inflation

Rückblick und Unterlagen vom 27.11.2023

Lesedauer: 2 Minuten

Aktualisiert am 13.12.2023

Am 27.11.2023 fand das 20. Wettbewerbssymposium in den Räumlichkeiten der Wirtschaftskammer Österreich statt. Die durch die Abteilung für Rechtspolitik größte jährlich in Österreich veranstaltete Diskussionsplattform für Kartell- und Wettbewerbsrecht stand dieses Mal unter dem Thema „Wettbewerb und Inflation“.

Die 220 online und vor Ort teilnehmenden Besucher konnten einen lebhaften und fachorientierten Meinungsaustausch über die neuesten wettbewerbspolitischen und vollzugstechnischen Entwicklungen verfolgen und sich selber einbringen. 

Nach der Begrüßung durch Dr. Rosemarie Schön wies Univ.-Prof. Dr. Klaus Gugler von der Wirtschaftsuniversität Wien in seinen Keynotes auf die wesentlichen Einflussfaktoren auf das volkswirtschaftliche Phänomen aus mikro- bzw. wettbewerbsökonomischer Sicht hin. Nach einem kurzen Überblick über die vorliegenden wissenschaftlichen Studien über die gesicherten Erkenntnisse betreffend die Zusammenhänge von Marktmacht, Kostenschocks, die zu Gewinnsteigerungen genutzt werden können und die Rolle von Erwartungen künftiger Kostenentwicklungen zeigte der Vortragende wettbewerbspolitische Handlungsfelder auf, die Anforderungen an den Vollzug und den Gesetzgeber stellen. 

Im Rahmen von Panel 1 referierten Dr. Alexander Winterstein für die Europäische Kommission, SC Mag. Christian Auinger für das Bundesministerium für Justiz und MR MMag. Erika Ummenberger-Zierler für das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft über ihre Erfahrungen betreffend den Wert einer aktiven Wirtschaftspolitik in Zeiten persistent hoher Inflation sowie über die zahlreichen legistischen Initiativen auf nationaler und europäischer Ebene.

Während Dr. Winterstein auf die Potentiale einer engagierten Wettbewerbspolitik und dem folgend eines aktiven Wettbewerbsvollzugs betreffend die Hebung des europäischen Volkseinkommens hinwies, wobei die Kosten des Vollzugs dabei nahezu vernachlässigbar sind, wies SC Mag. Auinger auf die Notwendigkeit der Weiterentwicklung effektiver Wettbewerbsregeln hin. Dazu sei aber notwendig, dass diese gut designet und an gesicherten empirischen Fakten ausgerichtet werden. MR MMag. Ummenberger-Zierler warnte vor politisch überhitzten Eingriffen in funktionierende Märkte und wies anhand internationaler Beispiele auf negative Inflationstendenzen durch Preiseingriffe hin. 

Panel 2 diente traditionell den zentralen mit dem Wettbewerbsvollzug betrauten Institutionen als Leistungsschau bzw. Ausblick auf ihre künftigen Tätigkeiten. Dr. Martin Janda von der Bundeswettbewerbsbehörde bezeichnete die vielfältigen Tätigkeiten der Bundeswettbewerbsbehörde, welche bewusst in Hinblick auf die inflationäre Entwicklung in Österreich gesetzt worden sind. Infolge der Bedeutung eines gut funktionierenden Wettbewerbsvollzugs für die Funktionsfähigkeit der Märkte hat die Bundesregierung der Behörde weitere Personalressourcen im Budget 2024 zugestanden.

Mag. Sonja Köller-Thier, Senatspräsidentin des Kartellgerichts, und Mag. Heinz Ludwig Majer, Bundeskartellanwalt, referierten über die jüngsten Entwicklungen in der kartellgerichtlichen Rechtsprechung. Während Sen.-Präs. Mag. Köller-Thier auf die ungenügende Personalausstattung des Kartellgerichtes hinweisen musste, zeigte Mag. Majer die wachsende Bedeutung der Kronzeugenregelung für Unternehmensangestellte auf. 

Mag. Eduard Paulus, Richter am Bundesverwaltungsgericht, bot einen Einblick in neue Regeln für die ORF-Haushaltsabgabe, welche ab 1.1.2024 in Österreich eingehoben wird und sowohl private Haushalte als auch kommunalsteuerzahlende Unternehmen betrifft. Den Abschluss bildete der Vorsitzende der Wettbewerbskommission Hon.-Prof. Dr. Dr. Jörg Zehetner, der auf die Parallelitäten aber auch auf die vor allem ressourcenmäßigen Unzulänglichkeiten der österreichischen Institution im Verhältnis zu ihrem deutschen Pendant – der Monopolkommission - hinwies. 

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Impressionen:



Autor: Dr. Theodor Taurer, LL.M., MBA; der Bericht reflektiert die Meinung des Autors

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