Wettbewerbsgleichheit für heimische Unternehmen
Abschaffung der 22 Euro-Grenze für Kleinsendungen
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Bisher gab es für Sendungen aus Ländern außerhalb der EU zwei Freigrenzen, die im Rahmen des Imports zur Anwendung kamen. 150 EUR als Grenze bis zu der kein Zoll erhoben wurde und 22 EUR als Wertgrenze für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) wird als Ausgleich für die in Österreich anfallende Umsatzsteuer eingehoben. Allerdings gab es für Kleinsendungen bis 22 EUR eine Befreiung.
Aufgrund der sehr schnell ansteigenden Zahlen von Kleinsendungen aus dem asiatischen Raum, hat die Europäische Kommission den Entfall der Minderwertgrenze von 22 EUR mit 1. Juli 2021 beschlossen. Sendungen sind daher ab dem ersten Euro Cent zu versteuern. Da die Grenze bis zu der eine Sendung zollfrei ist, weiter bestehen bleibt, fällt neben der EUSt nur noch das Entgelt des Dienstleisters (Post oder Kurierdienst) an.
Mehr Infos: 22-Euro-Freigrenze für die Einfuhrumsatzsteuer mit 1.7.2021 entfallen