Keine Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen
Für Ausfuhren nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026
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Aktualisiert am 01.02.2024
Für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ausgeführt werden, fällt keine Umsatzsteuer an.