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Person mit weißem Schutzhelm und in gelber Warnweste hockt auf Dach und schraubt Solarpanele fest
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Keine Mehrwertsteuer für Photovoltaikanlagen

Für Ausfuhren nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 01.02.2024

Für die Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31.12.2023 und vor dem 1.1.2026 ausgeführt werden, fällt keine Umsatzsteuer an.

Highlights der steuerlichen Änderungen 2024 − WKO

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