Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro
Betrag für Sofortabschreibungen steigt
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Aktualisiert am 11.03.2023
In der ersten Etappe der Steuerreform konnte die WKÖ erreichen, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 Euro auf 800 Euro im Jahr 2020 verdoppelt wurde.
Im Regierungsprogramm 2020-2024 hat die WKÖ die weitere Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 Euro durchgesetzt.