Erleichterung für KMUs

Vereinfachung des Mini-One-Stop-Shops

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Aktualisiert am 22.09.2023

Mit 1.1.2019 gelten Erleichterungen für KMUs , die gelegentliche Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen oder elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringen.

KMUs müssen diese Umsätze erst ab einem Schwellenwert von € 10.000. in den anderen Mitgliedstaaten versteuern. Bis zu dieser Umsatzschwelle erfolgt die Besteuerung dieser Leistung in Österreich.

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