Einkommensteuererleichterung für Kleinunternehmer

Schaffung einer Pauschalierungsmöglichkeit

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Aktualisiert am 22.09.2023

Unternehmer mit Umsätzen von nicht mehr als € 35.000,- können ab dem Veranlagungsjahr 2020 pauschal 45 Prozent der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben geltend machen (20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben). Durch diese günstigere Pauschalierungsmethode wird Kleinunternehmen eine bessere Berücksichtigung der getätigten Betriebsausgaben ermöglicht und die bürokratische Belastung massiv gesenkt.

Die Einkommensteuererklärung fällt praktisch weg und auch das Wareneingangsbuch sowie die Anlagenkartei müssen nicht mehr geführt werden. Wer Betriebsausgaben geltend gemacht hat, musste dafür bisher alle Einzelbelege für den Nachweis beim Finanzamt sammeln beziehungsweise ablegen. Die gesetzliche Lockerungen ersparen rund 350.000 KMU in Österreich 50.000 Steuererklärungen, 75 Millionen Euro Steuervolumen und 1 Million Stunden Aufwand für Bürokratie. 

Mehr Infos: Neuerungen bei der Pauschalierung für Kleinunternehmer - WKO.at

 

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