E-Rechnung

Elektronische Rechnung mit Papierrechnung gleichgestellt

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Aktualisiert am 11.03.2023

Ab Jänner 2013 wird die elektronische Rechnungsstellung in Österreich vereinfacht. Im Mittelpunkt dieser Neuregelung steht die grundsätzliche Gleichbehandlung von Rechnungen auf Papier und elektronischen Rechnungen. Unternehmen dürfen ab 2013 Rechnungen auch per E-Mail (sofern der Empfänger zustimmt) oder als E-Mail-Anhang, Web-Download, PDF oder Textdatei übermitteln.

Bisher war dies per E-Mail nur möglich, wenn die Echtheit der Herkunft und Unversehrtheit des Inhalts durch eine fortgeschrittene elektronische Signatur oder mittels EDI-Verfahren gewährleistet war. Dieser Nachweis kann nun auch durch ein innerbetriebliches Steuerungsverfahren erbracht werden.