Abschaffung einer weiteren Bagatellsteuer umgesetzt
Schaumweinsteuer ersatzlos gestrichen
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Die Schaumweinsteuer hat die österreichische Branche seit deren Wiedereinführung im Jahr 2014 finanziell und administrativ stark belastet. Insbesondere wurden österreichische Sektprodukte im Vergleich zu ähnlichen ausländischen Produkten, für die keine Schaumweinsteuer anfiel, benachteiligt. Als Bagatellsteuer ist die Schaumweinsteuer zudem für den Steuerzahler und Finanzverwaltung außergewöhnlich aufwendig in der administrativen Abwicklung.
Mit 1.7.2020 wurde die Schaumweinsteuer dank des Einsatzes der WKÖ ersatzlos abgeschafft. Aus der Abschaffung der Schaumweinsteuer resultiert eine jährliche Entlastung von rund 24 Mio. Euro. Weiters wurde eine Benachteiligung österreichischer Schaumweinprodukte im Vergleich zu ausländischen Produkten beseitigt.