Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 16/2023

Ausgabe 5. Mai 2023

Lesedauer: 11 Minuten

Aktualisiert am 05.08.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


EU will Produktionskapazitäten im Rüstungssektor hochfahren

EU-Kommissar Thierry Breton hat Munitionsfabriken in der EU besucht und sie zur Steigerung der Produktion ermuntert
© European Council EU-Kommissar Thierry Breton hat Munitionsfabriken in der EU besucht und sie zur Steigerung der Produktion ermuntert

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, mit dem die Kapazitäten für die Munitionsproduktion in der EU erweitert werden sollen. Dazu soll eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die Lieferketten besser zu überwachen und einen befristeten Rechtsrahmen einzuführen, um Engpässe bei der Munitionsversorgung zu beheben. Ziel des Vorschlags ist es, die Ukraine zu unterstützen und die europäischen Verteidigungsfähigkeiten zu stärken.

Die vorgeschlagene Verordnung umfasst Maßnahmen zur Unterstützung des industriellen Ausbaus der Munitions- und Raketenproduktion in der EU, einschließlich ihrer Vorprodukte. Finanzielle Unterstützung wird in Form von Zuschüssen für verschiedene Arten von Maßnahmen gewährt, die zu den Bemühungen der europäischen Verteidigungsindustrie beitragen, ihre Produktionskapazitäten zu erhöhen und festgestellte Engpässe zu beseitigen. Darüber hinaus wird das Gesetz den Zugang zu Finanzmitteln für EU-Unternehmen im Munitions- und Raketenbereich erleichtern, möglicherweise durch eine spezielle Fazilität, den "Ramp-up Fund". Dieser Fonds würde darauf abzielen, Unternehmen in den Lieferketten für Munition und Raketen den Zugang zu öffentlichen und privaten Finanzmitteln zu ermöglichen. 

Die EU-Kommission will außerdem die Ermittlung, Überwachung und Antizipation von Engpässen und Verknappungen sicherstellen, um die Versorgungssicherheit mit Munition und Raketen zu gewährleisten. Dazu wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten eine gemeinsame Task Force für die Beschaffung von Verteidigungsgütern einrichten. Der Gesetzesentwurf reagiert auf den vom Rat am 20. März vereinbarten Plan zur Lieferung von Munition und Raketen an die Ukraine und zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Auffüllung ihrer Bestände. Die Kommission hofft auf eine formelle Verabschiedung durch den Rat und das Parlament noch vor dem Sommer 2023. Das Instrument soll bis Mitte 2025 in Kraft bleiben.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Strengere Regeln zur Korruptionsbekämpfung in Sicht

Eine Hand versucht einer anderen, einen Gelschein zuzustecken
© unsplash Jesus Monroy Lazcano

Die Europäische Kommission hat neue Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption in der EU und weltweit präsentiert. Dabei sollen die Anstrengungen zur Einbeziehung der Korruptionsprävention in die Strategien und Programme der EU verstärkt werden. Die Kommission wird im Rahmen ihres jährlichen Berichts über die Rechtsstaatlichkeit auch die Entwicklungen im Bereich der Korruptionsbekämpfung auf nationaler Ebene überwachen und Herausforderungen identifizieren. Neue und verschärfte Vorschriften sollen Korruptionsdelikte unter Strafe stellen und die Strafen in der gesamten EU harmonisieren.

Ein EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung soll die Korruptionsprävention in der gesamten EU vorantreiben und bewährte Verfahren und praktische Leitlinien ausarbeiten. Eine zentrale Aufgabe des Netzes wird darin bestehen, die Kommission bei der Erfassung gemeinsamer Bereiche zu unterstützen, in denen EU-weit ein hohes Korruptionsrisiko besteht. Ebenso sollen spezialisierte Korruptionsbekämpfungsstellen eingerichtet werden.

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Ukraine: Temporäre Importbeschränkungen in Kraft

Traktor erntet Weizen
© WKÖ

Die Europäische Kommission hat diese Woche befristete Maßnahmen für den Import von insgesamt vier landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit ukrainischem Ursprung erlassen. Zu diesen zählen Weizen, Mais, Raps und Sonnenblumenkerne. Erklärtes Ziel ist das Vermeiden und Beseitigen logistischer Engpässe in Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der Slowakei. Die Maßnahmen gelten vorübergehend vom 2. Mai bis zum 5. Juni 2023 und sollen es ermöglichen, dass die Produkte zwar nicht in diesen fünf Mitgliedstaaten zirkuliert aber durch diese verlässlich transitiert und im Anschluss in allen anderen Mitgliedstaaten frei gehandelt werden.

Im Gegenzug haben sich die betroffenen Länder dazu verpflichtet, ihre einseitigen restriktiven Maßnahmen für zahlreiche Erzeugnisse aufzuheben. Die Kommission wird die Landwirte in den fünf Mitgliedstaaten finanziell unterstützen und die Durchfuhr ukrainischer Getreideexporte über Solidaritätsrouten in andere Mitgliedstaaten und Drittländer erleichtern. Zusätzlich dazu hat sich die Kommission bereiterklärt bei Bedarf über das Auslaufen der derzeitigen Verordnung hinaus erneut Präventivmaßnahmen einzuführen. Sie ist auch bereit, die Lage auf den Märkten für andere sensible Waren im Rahmen eines beschleunigten Schutzverfahrens zu bewerten und potenziell neue autonome Handelsmaßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Die dieswöchigen Maßnahmen zielen darauf ab die Getreideexporte der Ukraine zu unterstützen und gleichzeitig auf die besonderen Marktbedürfnisse in einzelnen osteuropäischen Ländern Rücksicht zu nehmen. Aus Sicht der Wirtschaft sind handelsbeschränkende Maßnahmen grundsätzlich abzulehnen, wenngleich in Ausnahmefällen temporäre Eingriffe nach sorgfältiger Prüfung möglich sein sollen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Moldau: Verlängerung der Zollaussetzung und Kontingente für Importe geplant 

unsplash Sasha Pleshco
© unsplash Sasha Pleshco
Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, die Aussetzung von Einfuhrzöllen und Kontingenten für moldauische Ausfuhren in die EU um ein weiteres Jahr zu verlängern und auszuweiten. Die EU möchte damit ihre Unterstützung für die moldauische Wirtschaft zum Ausdruck bringen und den schwierigen Bedingungen aufgrund der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine entgegenwirken. Die autonomen Handelsmaßnahmen sollen auch mögliche Bedenken im Agrarsektor der EU berücksichtigen und ein beschleunigter Mechanismus zum Schutz des Unionsmarktes soll erforderlichenfalls aktiviert werden können.


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union beraten nun über den Vorschlag, um einen nahtlosen Übergang von der derzeit geltenden zur neuen Regelung für autonome Handelsmaßnahmen zu gewährleisten. Seit der Einführung der autonomen Handelsmaßnahmen im Juli 2022 konnten Moldaus Ausfuhren in die EU gesteigert werden. Die meisten moldauischen Ausfuhren genießen bereits zollfreien Zugang zum EU-Markt. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Innovation / Digitalisierung


Digital Markets Act (DMA) trat diese Woche in Kraft

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes haben potenzielle Gatekeeper, die die festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllen, bis zum 3. Juli Zeit, ihre Kernplattformdienste der Kommission zu melden. Die Kommission hat dann 45 Arbeitstage Zeit (bis zum 6. September 2023), um zu entscheiden, ob das Unternehmen die Schwellenwerte erfüllt und sie als Gatekeeper zu benennen. Nach ihrer Benennung haben Gatekeeper sechs Monate Zeit (das heißt bis zum 6. März 2024), um den Anforderungen des DMA zu entsprechen. 

Der DMA zielt darauf ab, wettbewerbsfähige und faire Märkte im digitalen Sektor zu gewährleisten. Er definiert Gatekeeper als große Online-Plattformen, die ein wichtiger Vermittler zwischen Geschäftsnutzern und Verbrauchern sind, deren Position ihnen die Macht verleihen kann, als privater Regelsetzer zu fungieren und somit einen Flaschenhals in der digitalen Wirtschaft zu schaffen. Um diese Probleme anzugehen, definiert der DMA eine Reihe von spezifischen Verpflichtungen, die Gatekeeper einhalten müssen, einschließlich des Verbots bestimmter Verhaltensweisen in einer Liste von Do‘s and Don'ts. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Kurz & bündig


EZB dreht an der Zinsschraube

Die Europäische Zentralbank verlangsamt das Tempo ihrer Zinserhöhungen und kündigte heute die siebte Anhebung des Leitzinses der Eurozone an; diesmal um 25 Basispunkte, um die Inflation einzudämmen. Damit steigt der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte von 3,50 Prozent auf 3,75 Prozent, der Zinssatz für die Einlagefazilität von 3 Prozent auf 3,25 Prozent und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität von 3,75 Prozent auf 4 Prozent.


Künstliche Intelligenz

Nach mehrmonatigen internen Verhandlungen haben sich die Fraktionen des Europäischen Parlaments auf einen gemeinsamen Standpunkt für die künftigen interinstitutionellen Verhandlungen über das Gesetz über künstliche Intelligenz, dem sogenannten "AI Act" geeinigt. Die Abstimmung im Plenum könnte im Juni stattfinden. Die jüngsten Entwicklungen und der Einsatz neuer Systeme wie ChatGPT haben die Gesetzgeber dazu veranlasst, sich mit der Frage der KI für den allgemeinen Gebrauch zu befassen.


Jobs+Jobs+Jobs


EBA sucht Statistician 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Statistician (m/w/d)
    Contract Agent, FG: IV, Reference: DART STATS CA-34-2023, Deadline for applications: 16/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht Policy Officer 

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris sucht:

  • Policy Officer - Crypto-assets/MiCA (m/w/d)
    Contract Agent, FG: IV, Reference: ICC DF CA-22-2023, Deadline for applications: 23/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


SRB sucht HR Expert 

Die Europäische Abwicklungsbehörde für die Bankenunion (SRB) mit Sitz in Brüssel sucht:

  • HR Expert (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 6, Reference: SRB/AD/2023/004, Deadline for applications: 06/06/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


LISA sucht Information Technology Officer 

Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn sucht:

  • Information Technology Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 5, Reference: eu-LISA/23/TA/AD5/5.1, Deadline for applications: 24/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Human Resources Assistant 

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta sucht:

  • Human Resources Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, AST: 3, Reference: EUAA/2023/TA/007, Deadline for applications: 26/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht EGNOS Ground System Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • EGNOS Ground System Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 6, Reference: EUSPA/2023/AD/012, Deadline for applications: 25/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUSPA sucht Security Accreditation Officer 

Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht:

  • Security Accreditation Officer for GOVSATCOM & IRIS² (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 7, Reference: EUSPA/2023/AD/013, Deadline for applications: 25/05/2023

Weitere Informationen sind online abrufbar.


CEDEFOP sucht Experts 

Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) mit Sitz in Thessaloniki sucht:             

  • Expert in Quantitative Research and Data Analysis (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 6, Reference: Cedefop/2023/03/AD, Deadline for applications: 23/05/2023  
  • Expert in Policy Analysis and Qualifications (m/w/d)
    Temporary Agent, AD: 5, Reference: Cedefop/2023/04/AD, Deadline for applications: 24/05/2023  

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EU-Agenda


Plenum des Europäischen Parlaments  

8. Mai 

  • Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor 
  • Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel 
  • Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 
  • Normungsstrategie für den Binnenmarkt  

9. Mai 

  • Was Europa ausmacht – Aussprache mit dem deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz 
  • Vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaf einerseits und der Ukraine andererseits 
  • Der neue europäische Rahmen für urbane Mobilität 
  • Kritische Technologien für Sicherheit und Verteidigung 
  • Beginn des Europäischen Jahres der Kompetenzen 
  • Gemeinsame Aussprache - Beitritt der EU zum Übereinkommen von Istanbul zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
    • Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: Organe und öffentliche Verwaltung der Union 
    • Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt: justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung 
  • Gemeinsame Aussprache - EU-Haushalt und Eigenmittel 
    • Auswirkungen des Anstiegs der Fremdkapitalkosten für das Aufbauinstrument der Europäischen Union auf den EU-Haushalt 2024 
    • Eigenmittel: ein Neubeginn für die Finanzen der EU, ein Neubeginn für Europa 


Ausschüsse des Europäischen Parlaments  

8. Mai - Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten 

  • Stärkung des sozialen Dialogs  

11. Mai - Unterausschuss für öffentliche Gesundheit 

  • Meinungsaustausch zu: 
    • "EU-Maßnahmen zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel" 
    • "Nicht übertragbare Krankheiten”  

Ausgewählte Tagungen des Rates  

12. Mai 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Donnerstag, 11. Mai 2023 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑155/22 Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld 

Übertragung der strafrechtlichen Verantwortung bei Transportunternehmen in Österreich 

Die BH Lilienfeld stellte fest, dass die für die Wahrung der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verantwortliche Beauftragte eines Transportunternehmens n dem Zeitplan von Mitarbeitern die Lenk- und Ruhezeiten nicht berücksichtigt hatte, sodass jene Mitarbeiter eine erhebliche Anzahl an Überstunden leisteten. Die Behörde erlegte der Beauftragten daher ein Bußgeld auf. Die Betroffene hat das Bußgeld vor einem österreichischen Gericht angefochten. Dieses  möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit Unionsrecht vereinbar ist, dass eine nationale Bestimmung den für ein Transportunternehmen strafrechtlich Verantwortlichen erlaubt, ihre Verantwortung für Verstöße gegen Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer auf eine natürliche Person zu übertragen, wenn diese Übertragung zur Folge hat, dass die Prüfung der Zuverlässigkeit des Transportunternehmens unterbleibt.  
Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑156/22 bis C‑158/22 TAP Portugal (Tod des Kopiloten) 

Fluggastrechte bei Flugannullierung 

Die portugiesische Fluglinie TAP musste einen Flug von Stuttgart nach Lissabon annullieren, weil der Kopilot kurz vor dem Abflug tot in seinem Hotelzimmer aufgefunden wurde und die gesamte, unter Schock stehende   Besatzung sich fluguntauglich meldete. Ersatzpersonal war vor Ort nicht vorhanden.Da sich TAP weigerte, auf diesen Flug gebuchten Fluggästen eine   Annullierungsentschädigung zu zahlen, haben die beiden Gesellschaften für Rechtshilfe für Fluggäste, flightright und Myflyright, TAP vor den deutschen Gerichten verklagt.   

Das Landgericht Stuttgart möchte vom Gerichtshof wissen, ob der plötzliche Tod eines Kopiloten kurz vor dem planmäßigen Flugantritt einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der Fluggastrechteverordnung darstellen und somit die Fluglinie von einer Entschädigungspflicht befreien kann. Generalanwältin Medina hat in ihren Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Annullierung eines Fluges, der von einem Flughafen außerhalb der Basis des betreffenden ausführenden Luftfahrunternehmens starten sollte, wegen des plötzlichen Todes des Kopiloten, der die vorgeschriebenen regelmäßigen medizinischen Untersuchungen ohne Einschränkungen bestanden hatte, nicht unter den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ falle. 

Weitere Informationen 


Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑33/22 Österreichische Datenschutzbehörde 

Recht auf Datenschutz gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen 

Das österreichische Parlament setzte 2018 einen Untersuchungsausschuss ein, um die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu untersuchen. 

Ein vom Ausschuss Befragter beanstandet vor den österreichischen Gerichten, dass das Protokoll seiner Befragung unter Nennung seines Namens auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurde. 

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH erstens wissen, ob die Datenschutzgrundverordnung auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse überhaupt anwendbar ist. 

Zweitens möchte er wissen, ob das auch dann gilt, wenn es vor dem Ausschuss um den Schutz der nationalen Sicherheit geht. 

Und drittens möchte er wissen, ob sich unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung ergibt, dass für Datenschutzbeschwerden gegen parlamentarische Untersuchungsausschüsse die nationale Datenschutzbehörde zuständig ist. 

Generalanwalt Szpunar legt am 11. Mai seine Schlussanträge vor. 

 Weitere Informationen 


Ausgewählte laufende Konsultationen   

Öffentliches Gesundheitswesen 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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