Wasserpolitik
Grundsätzliche wasserpolitische Position der Wirtschaftskammer Österreich
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Eine ausreichende Wasserversorgung ist die unverzichtbare Voraussetzung für die Erbringung von Gütern und Dienstleistungen. Die gewerbliche Wirtschaft und die Industrie in Österreich sind sich der hohen Bedeutung dieser natürlichen Ressource bewusst.
In der Vergangenheit wurde bereits in großem Umfang in die betriebliche und kommunale Abwasserreinigung investiert, der heute erreichte Standard kann sich – insbesondere auch international – sehen lassen. Viele Wirtschaftssektoren konnten zugleich den Wasserverbrauch bei steigender Produktion deutlich senken. Dies zeigt, dass die wirtschaftliche Weiterentwicklung des Standortes Österreich unter nachhaltigen wasserwirtschaftlichen Gesichtspunkten durchaus ein Erfolgsmodell ist.
Künftige wasserpolitische Rahmenbedingungen müssen jedoch so gestaltet werden, dass die Rechts- und Planungssicherheit für die österreichischen Unternehmen weiterhin in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Nur wirtschaftlich gesunde Betriebe können künftige Investitionen – auch im Wasserbereich – tätigen.
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EU-Wasserrahmenrichtlinie
Unverzichtbar für die Anlagengenehmigung ist ein breiter Konsens über den Stand der Technik: Das bewährte System der Abwasseremissions-Verordnungen bildet dafür das Rückgrat. Immissionsseitig ist die ausreichende Information über die Erreichung der Ziele der EU Wasserrahmen-Richtlinie und eine umfassende Einbeziehung der Beteiligten bei der Bewirtschaftungsplanung vordringlichstes Ziel. Die Identifikation von Eintragspfaden, Wirkungsmechanismen, Auswirkungen von Belastungen oder sorgfältige Folgenabschätzungen bilden dabei die Basis für kosteneffiziente und verursachergerechte Maßnahmen, dies aber auch nur dort wo es tatsächlich erforderlich ist.
Die mittlerweile hohe Komplexität und Regelungsdichte in der Umwelt- und Energiepolitik auf internationaler, europäischer, nationaler und lokaler Ebene hat dazu geführt, dass Unternehmen durch bürokratische Lasten, Berichtspflichten und Genehmigungs-anforderungen zuweilen überfordert werden. Dabei dürfen insbesondere auch Klein- und Mittelbetriebe nicht vergessen werden. Dies und eine mangelhafte Abstimmung von verschiedenen Rechtsmaterien führen leider immer öfter zu Zielkonflikten, unter denen Umwelt und Betriebe gleichermaßen zu leiden haben.
Saubere Seen und Gewässer sind eines der Standbeine der Wirtschaft – für die produzierenden Betriebe ebenso wie für den Tourismusstandort Österreich. Heimische Umwelttechnikfirmen sind international auch im Wassersektor führend und leisten ihren Beitrag zur Wertschätzung der Ressource Wasser.
Grundsatz und Ziele zum Themenbereich
- Sicherstellung einer ausreichenden Wasserversorgung für Produktion und Dienstleistungen in Österreich
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach dem Stand der Technik
- Transparente und nachvollziehbare nachhaltige Gewässerbewirtschaftung unter Berücksichtigung der weiteren wirtschaftlichen Entwicklungstätigkeit
- Umfassende Abstimmung mit anderen Politikfeldern (insbesondere Umwelt- und Energie) insbesondere im Hinblick auf Klimaschutz, Energiesicherheit, Chemikalienrecht, Transport und Verkehr, Luftreinhaltung, Biodiversität, Ressourcenmanagement und Raumordnung
- Leistbare und verwaltbare Bewirtschaftung der Ressource Wasser
- Integrierte Schutzbewirtschaftung und Katastrophenvorsorge
Forderungen und Maßnahmen um Ziele zu erreichen
- Vorausschauende und nachhaltige Konzepte, um die Ressource Wasser effizient und zu vertretbaren Kosten zu nutzen
- Fortführung und Aktualisierung bewährter Instrumente wie der Abwasseremissions-Verordnungen zur Anpassung an den Stand der Technik und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen (national und international)
- Verursachergerechte Maßnahmenplanung und rechtzeitige Einbindung der Betroffenen durch die Planungsträger (Ausreichende Datenbasis, Stakeholderprozesse, Folgenabschätzungen auf nationaler und regionaler Ebene); Rechts- und Investitionssicherheit durch klare wasserrechtliche Vorschriften für Betriebe und Behörden
- Verstärkte Interessensabwägung zur Vermeidung von teils konkurrierenden umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen und Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen
- Entlastung von bürokratischen (Melde)-Verpflichtungen und Vermeidung von zusätzlichen Kosten für Wassernutzungen; Moderate Umsetzung des EU-Rechts ohne Gold Plating ins nationale Recht