VAT in the Digital Age (ViDA)
Veranstaltung am 5.3.2024 in der WKÖ: Richtlinienentwurf zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie
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21.03.2024
Der Richtlinienentwurf umfasst drei Bereiche
- Neue digitale verpflichtende umfangreiche Quasi-Echtzeit-Mehrwertsteuerberichtspflichten (DDR) für EU Binnenumsätze, die die bisherige Zusammenfassende Meldung ersetzen sowie optionale EU-einheitliche nationale Mehrwertsteuerberichtspflichten samt neuer Definition der elektronischen Rechnung und Festlegung der elektronischen Rechnungslegung als Standardverfahren für EU-Binnenumsätze, Wegfall der Zustimmungspflicht für elektronisch strukturierte Rechnungen und Wegfall der Sammelrechnungen
- Plattformwirtschaft: Plattformen werden zu Steuerschuldnern bei kurzfristigen Unterkunftsvermietungen/Beherbergungen und Personenbeförderungen an Personen ohne UID-Nummer, Ausweitung der Aufzeichnungspflichten
- Einzige Mehrwertsteuerregistrierung wird erweitert: OSS wird ausgeweitet, Reverse Charge wird ausgeweitet, IOSS wird verpflichtend
Die neuen Regelungen zu den elektronischen Rechnungen gelten für alle Unternehmen. Von den verpflichtenden neuen umfassenden Quasi-Echtzeit-Meldepflichten sind alle Unternehmen, die Lieferungen und Leistungen von EU-Unternehmen beziehen bzw. an diese liefern/leisten, betroffen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat ViDA in ihre Prioritätenliste aufgenommen. Das Thema steht am 14. Mai 2024 auf der Tagesordnung des ECOFIN.
Zu diesem Thema fand am 5. März 2024 eine Veranstaltung der IFA in Zusammenarbeit mit der WKÖ statt.
Präsentationen als PDF
- Dr. Alexandra Maierhofer-Poiss (WKÖ)
- Dr. Christina Pollak (KPMG)
- Prof. Karoline Spies (WU)
- Dr. Lily Zechner (BMF) zusammen mit Dr. Stephanie Zolles (BMF)