Lächelnde Person mit langen dunkeln Haaren hält beide ineinandergreifende Hände ans Kinn, im Vordergrund unscharf weitere Person
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Unternehmensgründung erleichtern

Position der WKÖ

Lesedauer: 1 Minute

04.11.2024

Eine Unternehmensgründung kann ein sehr komplexer und zeitraubender Prozess sein. Der Aufwand für zur Gründung bereite Personen darf allerdings nicht so hoch sein, dass diese bei der Umsetzung ihrer unternehmerischen Ideen behindert werden. 

Die Wirtschaftskammer unterstützt Neugründer in vielfältiger Weise. So bieten wir mit dem Gründerservice in 90 Standorten österreichweit kompetente Beratung für den Start ins Unternehmertum an. 

Ein wesentlicher Faktor in diesem Stadium ist, die optimalen rechtlichen Rahmenbedingungen für die jeweilige Geschäftsidee zu finden. Es gibt keine allgemein gültigen Lösungen, sondern sind diese jeweils spezifisch zu prüfen. Das reicht von der Gewerbeordnung, dem Betriebsanlagenrecht, der jeweiligen Unternehmensform (Einzelunternehmer, GmbH …) bis zum Sozialversicherungs- und Steuerrecht – um nur einige Punkte zu nennen. 

Aufgabe einer aktiven Standortpolitik ist es, diese Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass sie einerseits eine Unternehmensgründung möglichst einfach machen und andererseits Rechtssicherheit für alle Beteiligten bietet. 

Der internationale Standortwettbewerb fordert den Gesetzgeber zu zusätzlichen Anstrengungen. In länderübergreifenden Studien, wie etwa Doing business in Austria der Weltbank, wird immer wieder festgehalten, dass Unternehmensgründungen in Österreich besonders zeit- und kostenintensiv sind und viele Einzelschritte erfordern. 

Die Wirtschaftskammer setzt sich daher besonders dafür ein, dass diese Gründungsprozesse intensiv durchleuchtet und beschleunigt werden. Manches wurde in den letzten Jahren erreicht, wie etwa die vollelektronische Gewerbeanmeldung oder die Möglichkeit, in ganz bestimmten einfachen Fällen eine GmbH-Gründung ohne Notar durch persönliche Identifizierung bei jener Bank durchzuführen, die das Gesellschaftskonto führt. 

Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, rechtssicher festzustellen, wer konkret ein Unternehmen gründet. Dazu ist eine spezifische Kontrolle der amtlichen Lichtbildausweise notwendig; eine Tätigkeit, die schon derzeit nicht nur Notare, sondern auch speziell geschulte Gerichtsbeamte durchführen. 

Weitere Erleichterungen des Gründungsprozesses sind notwendig. Viele Länder sind uns da weit voraus, etwa durch die Möglichkeit vollelektronischer Gründungen (wie z.B. Slowenien). 

Daher unterstützen wir Bestrebungen der österreichischen Bundesregierung, die Bürgerkarte im Sinne eines sicheren, modernen, digitalen Identitätsmanagements hin zu einem umfassenden elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) weiterzuentwickeln. 

Ist ein sicherer, digitaler Identitätsnachweis gegeben, können die verschiedenen bereits vorhandenen Ansätze dahingehend weiterentwickelt werden, dass eine vollelektronische Gründung von Unternehmen ermöglicht wird. Dies spart Zeit, Kosten und Nerven – und ermöglicht dem Gründer besser und schneller als bisher, seine Gründungsidee umzusetzen.