Wettbewerbspolitik aktiv gestalten
Position der WKÖ
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Funktionierender Wettbewerb ist zentraler Antrieb jeglicher Marktwirtschaft und daher auch ein Grundpfeiler der wirtschaftspolitischen Orientierung in den Grundsätzen der Wirtschaftskammer Österreich. Denn die Unternehmen – sowohl als EPUs als auch als Gemeinschaften von Arbeitgebern und Arbeitnehmern - schaffen im freien Wettbewerb gesamtwirtschaftlichen Wohlstand. Die Erreichung dieses Ziels erfordert u.a. das Bestehen einer funktionierenden Wettbewerbsordnung, welche wohlfahrtshemmende Marktmacht beschränkt und den Missbrauch effizienter Marktstärke verhindert.
Wettbewerb ist niemals Selbstzweck, sondern ein regelmäßig erfolgreiches Mittel zur Wohlfahrtssteigerung; daher gehört es nach Wirtschaftskammergesetz auch zu den Aufgaben der Wirtschaftskammern, Interessenpolitik gegen Beeinträchtigungen des lauteren und leistungsgerechten Wettbewerbs zu betreiben.
Um die positiven Wirkungen des Wettbewerbs sowohl für die gewerbliche Wirtschaft als auch die österreichische Gesellschaft nutzbar zu machen, setzt sich die WKÖ für eine proaktive und an europäischen Standards ausgerichtete Wettbewerbspolitik ein, die eine wettbewerbliche Orientierung auch in allen wirtschaftsnahen Bereichen anstrebt. Die WKÖ gestaltet die österreichische Wettbewerbsordnung vorausschauend und zukunftsorientiert mit. Dies dient der Schaffung und Erhaltung rechtsstaatlicher und die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen fördernder Rahmenbedingungen, welche den Standort Österreich für Innovationen und Investitionen attraktiv gestalten.
In Umsetzung der angestrebten Produktivitätspartnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelingt es auch immer wieder sozialpartnerschaftlich, adäquate und vorbildhafte Empfehlungen für die österreichische und europäische Politik im Bereich des Wettbewerbs zu entwickeln (Beiratsstudien). Dem folgend werden auch Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber betreffend die aktuellen Herausforderungen für ein modernes Wettbewerbsrecht (Digitalisierung und Globalisierung) ausgearbeitet.
Die WKÖ ist ein aktiver Partner des österreichischen Wettbewerbsvollzugs; sie nominiert weisungsfrei gestellte Laienrichter in die Kartellgerichtsbarkeit und arbeitet laufend mit der Bundeswettbewerbsbehörde an aktuellen kartellrechtlichen Themen (zB Kartellrecht und Compliance)
In Umsetzung ihrer interessenpolitischen Gestaltungsmaßnahmen beraten die Wirtschaftskammern ihre Mitglieder auch bei kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen ergänzend zur individuellen Rechtsberatung durch unternehmensinterne und externe Berater. Dazu dienen Informationsveranstaltungen und die Aufbereitung grundsätzlicher Informationen im Kompetenzcenter Wirtschaftsrecht.
Insgesamt setzt sich die WKÖ auf europäischer und österreichischer Ebene für eine an klaren Regeln orientierte Wettbewerbspolitik, sowie einen effektiven und effizienten Vollzug, welcher die rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien beachtet, ein.
Daraus leiten sich unter anderem folgende wettbewerbspolitischen Forderungen ab:
- Anpassung des nationalen Kartell- und Wettbewerbsrechtes in Einklang mit den europäischen Vorgaben - an die Markterfordernisse.
- Kein staatlich sanktionierter Generalverdacht gegen Unternehmen, sie könnten ihre Marktstärke ausnutzen. Marktmacht kann zwar zu wettbewerblichen Problemen führen, allerdings muss dies in einen rechtsstaatlich ordnungsgemäßen Verfahren wettbewerbsökonomisch festgestellt werden.
Die private Rechtsdurchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen (zum Beispiel Schadenersatz im Zusammenhang mit Kartellrechtsverstößen) spielt eine wesentliche Rolle bei der Einhaltung des wettbewerblichen Rahmens einer Marktwirtschaft. Neben den bewährten und in Österreich gut ausgestalteten Weg über die staatlichen Gerichte, kann die Vereinbarung von Schiedsklauseln in Verträgen dazu beitragen, kartellrechtliche Ansprüche effizienter durchzusetzen.
Dafür stellt die WKÖ eine national und international anerkannte Schiedsinstitution - das Vienna International Arbitral Center (VIAC) - zur Verfügung. Um dieses Thema für Unternehmen leichter zugänglich zu machen, wurde gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde eine Information ausgearbeitet: zum e-Paper Kartellrecht und Schiedsgerichtsbarkeit