No Deal Brexit-ABC
Von A wie Aufenthalt bis Z wie Zollabfertigung
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Aktualisiert am 13.03.2023
Das Vereinigte Königreich könnte am 31. Oktober 2019 tatsächlich aus der Europäischen Union austreten – mit oder ohne Abkommen. Sollte es tatsächlich zu einem ungeregelten „hard“ Brexit kommen, würde das Land ab 1. November 2019 von der EU als Drittstaat behandelt werden. Unternehmen müssten mit deutlichen Störungen des Geschäftsbetriebes rechnen. Die Wirtschaftskammer gibt im NO DEAL BREXIT ABC einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Falle eines ungeregelten Austritts.