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Brexit-ABC: British Limited

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13.03.2023

Für nach britischem Recht gegründete "private limited companies", die ihre Haupttätigkeit in Österreich entfalten und ihren Verwaltungssitz in Österreich, den formalen Satzungssitz aber im Vereinigten Königreich haben, würde ab dem Austritt die Rechtsgrundlage wegfallen. Österreich hat daher auf Basis des Brexit-Begleitgesetzes eine befristete Notfalls Maßnahme geschaffen: British Limited verlieren trotz Austritt weder die Rechtsfähigkeit in Österreich noch haften Gesellschafter persönlich für die Gesellschaftsschuld. Diese Lösung ist aber nur befristet bis Ende 2020 gültig.

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