Brexit-ABC: Beschäftigung
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Briten würden als Drittstaatsangehörige mit dem Austritt ihren unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt verlieren. Das Brexit-Begleitgesetz stellt sicher, dass Briten, die in Österreich beschäftigt sind oder waren, auch nach dem Austritt bis zum Erhalt eines Aufenthaltstitels unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel ist innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Austritts zu stellen. Bis zur Entscheidung über den Antrag kann weiterhin in Österreich gearbeitet werden. Danach behalten Briten den unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt auf Basis eines unbefristeten Aufenthaltstitels oder der "Rot-Weiß-Rot-Karte plus".