Informationspflichten auf notwendiges Maß reduzieren
Position der WKÖ
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Informationen aller Art werden immer wichtiger und immer zahlreicher. Moderne Kommunikationsmittel erleichtern in bis vor kurzem kaum vorstellbarem Maße das Auffinden und das Verknüpfen von Informationen. Information stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar. Aufgrund der außerordentlichen Datenmengen wird es allerdings zunehmend schwieriger, die jeweils wesentlichen Informationen aufzufinden und diese auf ihre inhaltliche Richtigkeit und Aktualität hin zu prüfen.
Daher ist es unerlässlich, dass in wesentlichen wirtschaftsrelevanten Bereich zuverlässige und aktuelle Daten der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Diesem Anliegen dienen auch die verschiedenen gesetzlichen Informationspflichten, denen Unternehmen nachzukommen haben. Dies betrifft zum Beispiel verschiedene Angaben über ein Unternehmen im Firmenbuch wie auch die Offenlegung von Bilanzen der Kapitalgesellschaften. Wesentliche Aspekte dieser Informationen sind die Aktualität, die Vollständigkeit und die Richtigkeit, damit sich der Wirtschaftsverkehr auf diese Informationen bestmöglich verlassen kann.
Österreich hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle dadurch eingenommen, dass es schon 1991 mit der automationsunterstützten Führung des Firmenbuchs begonnen hat.
Sämtliche Daten des Firmenbuchs und seine für die Öffentlichkeit bestimmten Urkunden sind elektronisch abrufbar. Darüber hinaus bietet die Ediktsdatei kostenlos elektronisch Informationen über die letzten Eintragungen im Firmenbuch. Ähnliche elektronische Publikationen sind auch in anderen Bereichen vorhanden, in denen gesetzliche Informationspflichten bestehen.
Gesetzliche Bestimmungen schreiben allerdings darüber hinaus noch zusätzliche Informationspflichten z.B. im papierenen Amtsblatt zur Wiener Zeitung vor. Diese Informationspflichten sind einerseits nicht tagesaktuell, da sie erst Tage bis Wochen nach der elektronischen Publikation abgedruckt werden. Andererseits verursachen sie weitere Kosten, so ca. 12,5 Mio. Euro pro Jahr für die unternehmerischen Veröffentlichungen.
In Zeiten der digitalen Revolution werden derartige Pflichten immer wieder in Frage gestellt, vor allem im Vergleich dazu, dass selbst Bundesgesetze seit 2004 rechtsverbindlich nur noch im Internet kundgemacht werden. Die Republik Österreich schraubt zudem seit Jahren ihre eigenen Veröffentlichungspflichten in der Wiener Zeitung zurück und begründet dies sowohl mit der Senkung der Kosten als auch mit moderneren Publikationsformen.
Unter diesem Blickwinkel ist es daher sehr verständlich, wenn auch die österreichischen Unternehmen von nicht mehr zeitgemäßen Publikationspflichten entlastet zu werden wünschen. Es kann nicht Aufgabe der Unternehmen sein, durch derartige Pflichten die Wiener Zeitung querzusubventionieren, während der Bund selber, immerhin zu 100 % Eigentümer der Wiener Zeitung GmbH, sich zunehmend aus seinen gleichartigen Pflichten per Gesetz verabschiedet.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat daher in ihrem Programm folgende Forderung aufgenommen: Informationspflichten auf notwendiges Maß reduzieren, Veröffentlichung von Unternehmensinformationen elektronisch ermöglichen