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Brexit-ABC: Visum- und Einreisebestimmungen

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Aktualisiert am 13.03.2023

Für Briten gelten bei der Einreise in den Schengenraum und der Ausreise aus dem Schengenraum die Bestimmungen für Drittstaatsangehörige. Briten können nicht mehr die separaten Spuren für EU/EWR/CH Bürger an der Grenzkontrollstelle nützen. Das Reisedokument muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Auf Basis einer Notfallsverordnung sind für Briten zeitlich begrenzte Kurzzeitaufenthalte in der EU ohne Visum weiter möglich. Der geplante Aufenthalt ist auf höchsten 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen begrenzt. Für längere Aufenthalte ist in Österreich ein Aufenthaltstitel notwendig.

Für Österreicher werden sich die britischen Einreisebestimmungen bei Kurzzeitaufenthalten bis drei Monate im Vereinigten Königreich voraussichtlich nicht ändern. Ein Visum wird nicht erforderlich sein und während dieser Zeit darf auch gearbeitet oder studiert werden. Ein Personalausweis kann für die Einreise aber nur mehr bis Ende 2020 verwendet werden.