u
© WKÖ/DMC

Brexit-ABC: Urheberrecht

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

EU-Urheberrecht ist ab dem Austritt auf das Vereinigte Königreich nicht mehr anwendbar. Es gelten für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte die Bestimmungen internationaler Urheberrechtsabkommen wie des Urheberrechtsvertrages der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO. Diese multilateralen Übereinkommen gewähren nicht dieselben Schutzrechte/dasselbe Schutzniveau wie EU-Urheberrecht.