t
© WKÖ/DMC

Brexit-ABC: Transport

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

EU-Vorschriften gelten ab dem Austritt nicht mehr im Vereinigten Königreich. Im Vereinigten Königreich ausgestellte Gemeinschaftslizenzen für den Güterkraft- und Personenverkehr sind in der EU ungültig und dort niedergelassene Verkehrsunternehmer prinzipiell vom Binnenmarkt ausgeschlossen. Um Störungen abzufedern, ermöglicht die EU für britische Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmern zeitlich befristet im Rahmen einer Notfallsverordnung weiterhin den Zugang zum EU-Binnenmarkt, vorbehaltlich der Gewährung gleichwertiger Rechte für EU-Unternehmen. Transporte und Kabotage bleiben damit befristet weiter möglich. Sobald das Übergangsregime endet, endet auch der Zugang zum jeweiligen Markt und es kommt das internationale System mit begrenzten Kontingenten (CEMT) zur Anwendung. Das System erlaubt keine Kabotagebeförderung.

Im Bahn- und Luftverkehr sind ebenfalls im Rahmen Notfalls Verordnungen zeitlich limitierte Regelungen zur Sicherstellung einer Basiskonnektivität vorgesehen.