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Brexit-ABC: Sozialversicherungsansprüche

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Aktualisiert am 13.03.2023

Zum Schutz von Sozialversicherungsansprüche, die vor dem Austrittsdatum entstanden sind, wurde zusätzlich eine Notfallsverordnung erlassen. Damit behalten EU-Bürgern, die vor dem Austritt im Vereinigten Königreich gearbeitet haben, jedenfalls ihre Pensionsansprüche. Für einen österreichischen Pensionsanspruch können britische Versicherungszeiten weiterhin mit österreichischen Versicherungszeiten zusammengerechnet werden. Patienten können damit ihre laufenden medizinischen Behandlungen im Vereinigten Königreich nach dem Brexit noch zu einem Abschluss bringen.