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Brexit-ABC: No-Deal-Brexit

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Aktualisiert am 13.03.2023

Kommt kein Austrittsabkommen zustande, treten die Briten ohne Abkommen aus der EU aus. In diesem Fall gibt es weder eine Übergangsphase noch eine Einigung über die finanzielle Abwicklung oder den Status der betroffenen Bürger. Im Fall eines ungeregelten Austritts würden die Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wie mit jedem anderen Drittland geregelt und auf WTO-Niveau zurückfallen. Konkret bedeutet dies, dass die Briten keinen Zugang mehr zum EU-Binnenmarkt hätten und nicht mehr Teil der Zollunion wären. Der Handel mit Waren würde durch die Bestimmungen des GATT, der Handel mit Dienstleistungen durch die Bestimmungen des GATS geregelt werden.