l
© WKÖ/DMC

Brexit-ABC: Luftverkehr

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 13.03.2023

Mit dem Austritt verliert das Vereinigte Königreich den Zugang zum einheitlichen europäischen Luftraum. Um zu verhindern, dass der Flugverkehr völlig zum Erliegen kommt, gewährt die EU im Rahmen einer zeitlich befristeten Notfallsverordnung britischen Luftfahrtunternehmen die Erbringung von Luftverkehrsdiensten. Bis Ende März 2020 können weiterhin Personen befördert werden. Fünf Monate ab dem Austritt ist auch der Luftfrachtverkehr weiter möglich.