Brexit-ABC: Jugendmobilität
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Aktualisiert am 13.03.2023
Studieren wird auch nach dem Brexit weiterhin im Vereinigten Königreich möglich sein. Es ist aber noch offen, ob für Studierende aus der EU nach dem Brexit andere Bedingungen geltend werden als für britische Studenten. Laufende Auslandsaufenthalte im Vereinigten Königreich im Rahmen von Erasmus+, die zum Zeitpunkt des Austritts noch nicht abgeschlossen sind, können auf Basis einer Notfallsverordnung abgeschlossen und Gelder dafür bezogen werden.