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Brexit-ABC: Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use)

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Aktualisiert am 13.03.2023

Für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können) in das Vereinigte Königreich wären ab dem Austritt Genehmigungspflichten für Drittstaaten notwendig. Um dies zu vermeiden, hat die Europäische Union mit einer Notfallsverordnung eine allgemeine Ausfuhrgenehmigung geschaffen: Die EU hat die Allgemeingenehmigung EU001 auf das Vereinigte Königreich erweitert. Das bedeutet, dass die im Anhang I der Dual Use Verordnung aufgeführten Güter ex lege als genehmigt gelten. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Registrierung im Bundesministerium für Digitales und Wirtschaft.