Brexit-ABC: Fahrgastrechte
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Aktualisiert am 13.03.2023
Ab dem Austritt sind die EU-Fahrgastrechte nicht mehr auf Flüge aus dem Vereinigten Königreich anwendbar, sofern diese von einer Nicht-EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden. Reisende mit einer britischen Fluggesellschaft sind bei Verspätungen oder Ausfällen nur mehr bei Flügen von der EU ins Vereinigte Königreich geschützt, nicht jedoch beim Rückflug. Reisende mit einer EU-Fluggesellschaft sind weiterhin bei Flügen von und ins Vereinigte Königreich durch die EU-Fahrgastrechte geschützt. Ähnliche Bestimmungen gelten für Schiffsreisende, Busreisende und Bahnreisende.