Brexit-ABC: Entsendungen
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Mit dem Austritt wird es unmittelbar keine Rechtsgrundlage für die Entsendung von Mitarbeitern zur Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich geben. Zwar sind Entsendungen bis 90 Tage von der Visabefreiung abgedeckt. Für längere Entsendungen ist aber eine Aufenthaltserlaubnis notwendig. Das Formular A1 ist ungültig. Im Vereinigten Königreich tätige Arbeitnehmer eines österreichischen Arbeitgebers können für eine maximale Entsendedauer von 24 Monaten nach österreichischem Sozialversicherungsrecht versichert bleiben. Für darüberhinausgehende Zeiträume kommt britisches Sozialversicherungsrecht zur Anwendung. Damit könnte es entweder zu unerwünschten Doppelversicherungen kommen oder – sofern der Schwerpunkt der Beschäftigung im Vereinigten Königreich liegt – zu einer ausschließlichen Versicherung im Vereinigten Königsreich.