Brexit-ABC: Dienstleistungen
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Aktualisiert am 13.03.2023
Mit dem Brexit fällt die EU-Dienstleistungsfreiheit weg. Entsende-, Durchsetzungs- und die Berufsanerkennungsrichtlinie verlieren ihre Gültigkeit. Für die Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich gilt dann britisches Recht bzw. umgekehrt österreichisches Recht. Für den Dienstleistungshandel gelten die Bestimmungen des Allgemeinen Abkommens über den Handel von Dienstleistungen (GATS) der WTO. Gemäß GATS würde für das Vereinigte Königreich mangels eines Handelsabkommens, Drittlandsbehandlung gelten.