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Brexit-ABC: Datenschutz

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Aktualisiert am 13.03.2023

Mit dem Brexit gelten für das Vereinigte Königreich die EU-Vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer. Damit sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über den Internationalen Datenverkehr zu beachten und ist der Datenverkehr an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Solange kein Angemessenheitsbeschluss erlassen ist, erlauben die EU-Datenschutzvorschriften eine Übermittlung nur, wenn der Datenexporteur "geeignete Garantien" vorgesehen hat oder eine der "Ausnahmen für bestimmte Fälle" vorliegt.