Brexit-ABC: Datenschutz
Lesedauer: 1 Minute
Aktualisiert am 13.03.2023
Mit dem Brexit gelten für das Vereinigte Königreich die EU-Vorschriften für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer. Damit sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über den Internationalen Datenverkehr zu beachten und ist der Datenverkehr an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Solange kein Angemessenheitsbeschluss erlassen ist, erlauben die EU-Datenschutzvorschriften eine Übermittlung nur, wenn der Datenexporteur "geeignete Garantien" vorgesehen hat oder eine der "Ausnahmen für bestimmte Fälle" vorliegt.