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Brexit-ABC: Chemikalien

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Aktualisiert am 13.03.2023

Bestehende Registrierungen, Zulassungen bzw. Genehmigungen chemischer Stoffe und Produkte von britischen Unternehmen verlieren ab dem Austritt ihre Gültigkeit und sind in der EU nicht mehr verkehrsfähig. Österreichische Importeure von solchen Chemikalien aus dem Vereinigten Königreich müssen diese bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA registrieren, zulassen bzw. genehmigen lassen. Exporteure von Chemikalien in das Vereinte Königreich werden die PIC Verordnung beachten müssen. Diese regelt die Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien. Eine befristete Ausnahme wird für Ausfuhren unmittelbar nach dem Brexit geschaffen: Unternehmen, die ihre Ausfuhren vor dem Austritt anmelden, können innerhalb von 35 Tagen – auch nach dem ungeregelten Austritt - Produkte in das Vereinigte Königreich exportieren.