Brexit-ABC: CE-Kennzeichnung
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Aktualisiert am 13.03.2023
Europäische Hersteller müssen die Einhaltung von EU-Vorschriften mit einer CE Kennzeichnung am Produkt erkennbar machen. Die CE-Kennzeichnung erfolgt auf Basis einer Konformitätsbewertung durch eine benannte Prüfstelle (notified bodies). Britische benannte Prüfstellen verlieren mit dem Austritt ihre Anerkennung in der EU und können keine Bewertungen auf Grundlage von Unionsrecht mehr durchführen. Für Produkte, für die eine benannte Prüfstelle vorgeschrieben ist (Medizinprodukte), muss eine andere in der EU-27 ansässige Prüfstelle in Anspruch genommen werden (sobald ein Anlass für eine neue Prüfung gegeben ist: bei Ablauf des Zertifikates oder einer Produktänderung).