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Begutachtungen Anlagenbezogene Umweltpolitik

Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik WKÖ

Lesedauer: 55 Minuten

15.11.2024

2024

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

2016

2015

2014

2013 und früher


2024


Novelle zur Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 – MSV 2010

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann

Stellungnahmen bitte bis 10.12.2024 einbringen.


Konsultation der NEC Directive (Directive (EU) 2016/2284)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann

Stellungnahmen bitte bis 22.11.2024 einbringen.


Konsultation zum Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie über Messgeräte (2014/32/EU)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann 


Änderung der Ammoniakreduktionsverordnung

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Flüssiggas-Verordnung 2024 – FGV 2024

Ansprechpartnerin: Mag. Dr. Monja Nemec 


Novelle der Elektrotechnikverordnung 2020 - ETV 2020

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Änderung der Nitrat-AktionsprogrammVO

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Konsultation Transformation der Industrie

Stellungnahmen bitte bis 19.4.2024 einbringen.

Ansprechpartnerin: DI Claudia Hübsch


Verordnung über die Verlängerung der Nachreichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte, Änderung

Ansprechpartnerin: Dr. Adriana Kaufmann

Novelle zum Druckgerätegesetz und Erlassung des MOT-G

Stellungnahmen bitte bis 11.3.2024 einbringen.

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann

2023


Verordnung mit der Pauschaltarife für die Waldbrandbekämpfungskosten festgelegt werden (Waldbrand-Pauschaltarifverordnung – WaPV)

Stellungnahmen bitte bis 28.7.2023 einbringen.

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann 


Änderung des Forstgesetzes 1975

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


MEG-Novelle, Messgeräteverordnung 2016, die Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungen betreffend Nichtselbsttätige Waagen sowie Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

  • Entwurf
  • Erläuterungen, Textgegenüberstellung, Vorblatt
  • die Änderung der Messgeräteverordnung 2016, der Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen und der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse wurde kundgemacht (BGBl II 355/2023)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann 


Novelle zur Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Novellierung der Emissionsregisterverordnung 2017 (EmRegV-OW 2017)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


2022


MEG, Verordnungen des BEV, Eichvorschriften für elektrische Tarifgeräte zur Messung von elektrischer Energie an Ladepunkten zum Betrieb von Elektrofahrzeugen

Stellungnahmen bitte bis 17.10.2022 einbringen.

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Österreichische Normungsstrategie; Befassung des ET Beirates

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (UVP-G Novelle 2023)

Die Novelle zum UVP-Gesetz (UVP-G Novelle 2023) wurde am 1. März 2023 vom Nationalrat beschlossen:

UVP auf der Überholspur (Artikel ÖKO+) 

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Elisabeth Furherr


Öffentliche Konsultation zur Bewertung der Umwelthaftungsrichtlinie (Richtlinie 2004/35/EG)


Novelle des Maß- und Eichgesetzes, Novelle VO (EU) 2019/1020 Koordinierung der Marktüberwachung

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Bundesgesetz, mit dem das Maschinen – Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG (MING), das Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992, das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, UWG und die Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994 geändert werden

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung, mit der Maßnahmen im Bereich der Luftreinhaltung zur Erreichung der nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen für Ammoniak gemäß Emissionsgesetz-Luft 2018 mit Verordnung festgelegt werden (Ammoniakreduktionsverordnung)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Vorschlag der EK für eine neue Richtlinie zur Umweltkriminalität

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Elisabeth Furherr


2021


Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, der Umwelt, der Altlastensanierung einschließlich des Flächenrecyclings, der Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM-Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG) – Novellierung

Ansprechpartnerin: Frau DI Claudia Hübsch


Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung mit der die Eichvorschriften für Einfache Flüssigkeitsmaße geändert werden

Stellungnahmen bitte bis 23.7.2021 einbringen.

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Richtlinie über Industrieemissionen 2010/75/EU, Entwurf Durchführungsbeschluss; CEN, Probenahme PCDD/F, Quecksilber (Hg), PCBs, Emissionsmessung Formaldehyd

Ansprechpartnerin: Dr. Monja Nemec


Obertage Bergbau-Verordnung

Ansprechpartnerin: Dr. Monja Nemec


Novelle zur Register-Verordnung nach dem Umweltmanagementgesetz (UMG-Registerverordnung)

Ansprechpartner: Dr. Elisabeth Furherr


Novelle Bundes-Umgebungslärmverordnung

Ansprechpartner: Mag. Christoph Haller, MSc.


ÖWAV-Unterausschuss "Überarbeitung RB 39"

Ansprechpartnerin: Dr. Monja Nemec


2020


Verordnung betreffend die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler  

Stellungnahmen bitte bis 21.12.2020 einbringen,

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Maß- und Eichgesetz, Novelle zur Einrichtung einer Zertifizierungsstelle für Schutzmasken im BEV

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird (MinroG-Novelle 2020)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Novelle Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung, mit der die medizinische Strahlenschutzverordnung geändert wird 

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann

Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird


Verordnung der Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus über mittelgroße Feuerungsanlagen im Bergbau

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird

Ansprechpartner: Univ.-Doz. Dr. Stephan Schwarzer


Maß- und Eichgesetz - Novelle 2020

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Durchführungsverordnungen zum Strahlenschutzgesetz 2020

Die Begutachtung besteht aus 4 Entwürfen:

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung mit der die Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wärmezähler geändert wird

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung mit der die Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Elektrizitätszähler und elektrische Tarifgeräte geändert wird

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung mit der die Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Balgengaszähler geändert wird

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


E-PRTR Begleitverordnung Novelle 2020

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


2019


Verordnung, mit der die Verordnung über die abweichende Bewuchshöhe bei Neubewaldung durch Naturverjüngung geändert wird

Ansprechpartnerin: Dr. Monja Nemec


Verordnung über die Gefahrenzonenpläne nach dem Forstgesetz 1975 (ForstG-Gefahrenzonenplanverordnung – ForstG-GZPV), Neuerlassung

Ansprechpartnerin: Dr. Monja Nemec


Entwurf der Elektrotechnikverordnung 2019 (ETV 2019)


NEC Luftreinhalteprogramm 2019 - Konsultation


MEG Verordnungen des BEV - Änderung der Eichvorschriften für Gewichtsstücke, nichtselbsttätige Waagen und Schallpegelmesser sowie Aufhebung von 14 Eichvorschriften


INSPIRE Reporting 2019


Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2019)


Verordnung, mit der die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung – Bundes-LärmV geändert wird


2018


Bundesgesetz, mit dem die innerstaatlichen Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden (MOT-G)

Ansprechpartnerin: Dr. Adriane Kaufmann


ÖWAV Arbeitsbehelf 54


EU-UmweltberichterstattungsVO


Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG)


Neufassung eines Emissionsgesetz-Luft (EG-L 2018)


Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G- Novelle 2018)


Novelle zum Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG) sowie zum Umweltinformationsgesetz (UIG)


„Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018“/ Novelle zum WRG (Art 3)

Ansprechperson: Dr. Elisabeth Furherr


Änderung der AAEV und IEV betreffend Fettabscheider in der Gastronomie


Entwurf einer Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2018 - VbF 2018)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann 


Feuerungsanlagen-Verordnung 2018


Nationales Entsorgungsprogramm gemäß § 36b Strahlenschutzgesetz

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Novelle zum Staatsziele-Bundesverfassungsgesetz – BVG Staatsziele

Ansprechperson: Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer


Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Verordnung über genehmigungsfreie Arten von Betriebsanlagen (2. Genehmigungsfreistellungsverordnung) geändert wird


Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung - AllgStrSchV

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


2017


Richtlinie E-08 Technische Anforderungen an Eichstellen für Waagen

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Neufassung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung über die Lagerung von Aerosolpackungen in gewerblichen Betriebsanlagen (Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV)


Verordnung über die Verlängerung der Nacheichfrist für Wasserzähler

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung zur Änderung der Eichstellenverordnung

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Entwurf der Verordnung über die Berichtspflichten der Konformitätsbewertungsstellen für Druckgeräte (Druckgeräteberichtsverordnung - DGBV)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Änderung der Interventionsverordnung, BGBl. II Nr. 145/2007, zwecks Teilumsetzung der RL 2013/59/Euratom

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Entwurf der Verordnung über Aerosolpackungen (Aerosolpackungsverordnung 2017)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Entwurf einer Richtlinie für Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten außer Wasser in Kombination mit Messgeräten zur Bestimmung der Temperatur, des Druckes und der Dichte des Messgutes

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2017 (VPB-V 2017) 

Ansprechperson: Mag. Dr. Monja Nemec


Maß- und Eichgesetz, Novelle 2017

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


2016


Aufzüge: Novelle Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Ansprechperson: Mag. Dr. Monja Nemec


Verwaltungsreformgesetz BMLFUW/Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (2. UVP-G-Novelle 2016, Artikel 2)

Ansprechperson. Dr.jur. Elisabeth Furherr


Verwaltungsreformgesetz BMLFUW/Novelle zum Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L-Novelle 2016, Artikel 3) und Verwaltungsreformgesetz BMLFUW/Novelle zum Bundesluftreinhaltegesetz (Artikel 8)

Ansprechperson. Dr.jur. Elisabeth Furherr


Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Novelle; Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen-EG-K 2013; DRG

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen aus Punktquellen 2016 (Emissionsregisterverordnung 2016 – EmRegV-OW 2016)

  • Entwurf, Erläuterungen, Textgegenüberstellung, Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung und Vorblatt
  • Stellungnahme
  • wurde am 02.08.2017 kundgemacht (BGBl II 207/2017)
  • Kommentar: 

    Die Neufassung der EMREG-V wurde am 2.8.2017 im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Basis dafür war einerseits eine Evaluierung der ursprünglichen Verordnung durch das BMLFUW, die der WKÖ bei Erlassung der Erstfassung zugesagt worden war. Weiters wurde durch die Überarbeitung der Umweltqualitätsnorm-RL 39/2013/EU (neue prioritäre Stoffe) eine angepasste Zuordnung von Stoffen zu den einzelnen Branchen-Herkunftsbereichen erforderlich. Aufgrund der Ergebnisse aus der ersten Messperiode konnte etliche Stoffe ersatzlos gestrichen werden, da mittlerweile deren Nicht-Verwendung bzw. Nicht-Entstehen nachgewiesen wurde.
    Weitere wesentliche Neuerungen:

    Umstellung der Berichtspflicht von PRTR auf Tätigkeiten nach Anhang I der Industrieemissionen-RL (IE-RL) 

    • Da die nationalen Abwasseremissionsverordnungen Schritt für Schritt an den europäischen Stand der Technik (BVT-Dokumente) in Österreich angepasst werden, war es naheliegend, die Branchen-Systematik der Industrieemissions-RL anstatt der alten PRTR-Struktur für EMREG zu übernehmen. Anlagen „die zur Gänze oder teilweise“ dem Anh. I der IE-RL zuzuordnen sind, sind registerpflichtig, um Verwirrungen hinsichtlich der Abgrenzung zu vermeiden.
    • Zusätzlich zu den IE-Betrieben werden weiterhin direkteinleitende lebensmittelverarbeitende Betriebe aufgrund der EU-RL „Kommunales Abwasser“ erfasst. Diese Betriebe haben jedoch keine Verpflichtungen hinsichtlich der prioritären Stoffe.


    Wegfall von Berichtspflichten 
    Eine Reihe von Verpflichtungen entfällt künftig mit der Neutextierung der EMREG-V:

    • Streichung der Berichtspflicht für „sonstige Wasserinhaltsstoffe“ der bisherigen Spalte V. Eine Berichtspflicht besteht künftig nur mehr für Bescheidparameter und zusätzlich für prioritäre Stoffe.
    • Wegfall der zusätzlichen Erfassung von Punktquellen in belasteten Einzugsgebieten. Damit verbunden wird auch das komplizierte „Referenzfrachtkriterium“ des § 2 ad acta gelegt.
    • Die Berichtspflicht gegenüber dem Landeshauptmann hinsichtlich Roh-, Arbeits- und Hilfsstoffe wird gestrichen.
    • Die zumindest zweijährige Messverpflichtung von prioritären Stoffen pro Periode wird auf 1 x in 6 Jahren reduziert.
    • Wegfall der Berichtspflicht über die Parameter „Gesamter gebundener Stickstoff, Gesamtphosphor und Chlorid“ für Indirekteinleiter.

    Organisatorische Änderungen

    • Synchronisierung der EMREG-Zyklen mit den nationalen Gewässerbewirtschaftungsplänen (6-Jahres-Zyklus).
    • Im jeweils 3. von 6 Jahren ist die Jahresfracht der branchenspezifischen prioritären Stoffe zu messen. In den übrigen Jahren ist die Jahresfracht unbürokratisch zu errechnen (Jahresabwassermenge x Mittelwert der Messwerte aus dem Messjahr) und jährlich anzugeben.
    • Auf die Messung von prioritären Stoffen kann verzichtet werden, wenn fachliche Expertise vorliegt, die das Vorhandensein dieser Stoffe ausschließt. (Genauere Angaben finden sich in den Erläuternden Bemerkungen zu § 5 Abs. 4.) Hinweis: Sie finden eine inoffizielle Version der Erläuternden Bemerkungen anbei, wir gehen davon aus, dass diese in den kommenden Wochen auch auf der Website des BMLFUW zu finden sein wird.
    • Automatische Überprüfung von Daten bei Eingabe in das EMREG und Kennzeichnung von auffälligen Datensätzen (Fehlervermeidung durch falsche Kommastellen, …)
    • Straffung und Verbesserung der Lesbarkeit des Verordnungstextes
    • Künftig können auch – zur Vermeidung von Fehlern bei der Berechnung der Jahresfracht – Einzelergebnisse von Messungen der prioritären Stoffe in das System eingegeben werden, die dann automatisch weiterverarbeitet werden.


    Aktualisierung und Reduktion der branchenspezifischen Stoffzuordnungen
    In einigen Branchen wurden aufgrund neuerer Informationen Änderungen erforderlich. So ist z.B. für die Herstellung von Holzfaserplatten gar keine Messung von Prioritären Stoffen erforderlich, während in anderen Branchen die Berichtspflicht von bestimmten Metallen wie Blei, Nickel oder Cadmium neu hinzugekommen ist. 

    Was bleibt u.a. gleich? 

    • Weiterhin brauchen registerpflichtige Personen von selbst nicht aktiv werden. Der Landeshauptmann hat für alle Registerpflichtigen elektronische Datensätze anzulegen. Erst nach der jährlichen schriftlichen Aufforderung zur Dateneingabe sind von den Berichtspflichtigen bis 30. April des Jahres die Stammdaten zu kontrollieren und zu ergänzen bzw. die Bewegungsdaten einzugeben.
    • Die elektronischen Masken wurden stetig verbessert und sind mittlerweile recht benutzerfreundlich. Das elektronische System an sich bleibt trotz der Novelle aber weitgehend gleich.


    Wichtig! Bis 2022 haben alle Berichtspflichtigen eine jährliche Berechnung der Jahresfrachten jener priortären Stoffe abzugeben, die sie zuletzt als Stoffe der Kategorie B (alte EMREG-V) zu messen hatten. Erst ab dem Jahr 2023 gilt erstmals wieder eine Messverpflichtung alle sechs Jahre und damit auch die branchenspezifische Stoffzuordnung der neuen Anlage C!

Ansprechperson: Mag. Richard Guhsl


Novelle des Elektrotechnikgesetzes 1992

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über das Inverkehrbringen von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen oder deren Teile oder Zubehör im harmonisierten Bereich und die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen (Maschinen-Inverkehrbringungs- und NotifizierungsG 2015; MING 2015) geändert werden soll

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz geändert wird

Ansprechperson: Mag. Dr. Monja Nemec


2015


REFIT EK-Konsultation zu Umweltmonitoring und –reporting

Ansprechperson: Mag. Axel Steinsberg, MSc


Verordnung über Druckgeräte und einfache Druckbehälter (Duale Druckgeräteverordnung - DDGVO)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Niederspannungsgeräteverordnung 2015 (NspGV 2015) und Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015)

Ansprechperson: Dr. Adriane Kaufmann


Verordnung des BMWFW über Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Explosionsschutzverordnung 2015 – ExSV 2015)

Ansprechperson: DI Claudia Hübsch


Verordnung des BMWFW betreffend Anforderungen an Sportboote und Wassermotorräder (Sportbooteverordnung 2015 – SpBV 2015)

Ansprechperson: DI Claudia Hübsch


Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl 2015 (EiSt-V 2015)


Novelle der Eichvorschriften (NLF-Eichvorschriften-Umsetzungs-VO)


Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen


Verordnung des BMWFW mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (Messgeräteverordnung – 2015) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich- Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden


Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird


Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz geändert wird


Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsmaßnahmen, Normalisierung und Typisierung auf dem Gebiete der Elektrotechnik (Elektrotechnikgesetz 1992 – ETG 1992) geändert wird


Bundesgesetz betreffend die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten (Druckgerätegesetz)


Eichvorschriften für Gewichtsstücke


Ermächtigung, Ausführungsformen und Anbringung von Sicherungszeichen (SicherungszeichenV)


Darstellungsverfahren zur Bestimmung des Alkoholgehaltes von Alkohol-Wasser-Mischungen 2015 (AlkoholtafelV 2015)


Eichvorschriften für Dosimeter, die in der Röntgendiagnostik verwendet werden


Änderung der Eichvorschriften für Reifendruckmessgeräte


Entwurf einer Verordnung, mit der die Störfallinformationsverordnung (StIV) geändert wird


Novelle zum Umweltinformationsgesetz (UIG)


Änderung der Eichvorschriften für Wasserzähler


Änderung der Eichvorschriften für Schallpegelmesser


Änderung der Eichvorschriften für Aräometer


Umsetzung der Seveso III RL: Änderung des Mineralrohstoffgesetzes und der Bergbau-Unfallverordnung 2015


Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III - Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird; Entwurf einer Industrieunfallverordnung 2015


2. Genehmigungsfreistellungsverordnung


Änderung der Druckgeräteüberwachungsverordnung – DGÜW-V und der Ortsbewegliche Druckgeräte Verordnung 2011


Änderung der Eichvorschriften für Achs- und Radlastmesser


2014


Eichvorschriften für Messeinrichtungen zur Bestimmung der Schüttdichte von Getreide


EU-Mot-VO: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte (NSBMMG)


Änderung der Eichvorschriften für Elektrizitätszähler, elektrische Tarifgeräte und Zusatzeinrichtungen


Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit der die Druckgeräteverordnung (DGVO) geändert wird


Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Wärmezähler für flüssige Wärmeträger in Eichvorschriften für Mengenmessgeräte für thermische Energie für flüssige Wärmeträger (Wärmezähler, Kältezähler) umbenannt und geändert werden


Änderung der Allgemeinen Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) sowie der Radioaktive Abfälle-Verbringungsverordnung (RAbf-VV)


Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zum Sintern von Eisenerzen; Sinteranlagenverordnung


Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Gießereien 2014 (Gießerei-Verordnung 2014 – GießV 2014)


Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Verkehrsgeschwindigkeitsmessgeräte erlassen werden


Elektrotechnikverordnung 2002, Novelle 2014


BBG 2014: Akkreditierung - rechtliche Angelegenheiten Novelle Akkreditierungsgesetz 2012 im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2014


Mineralrohstoffgesetz - MinRoG-Novelle 2014 


Maß- und Eichgesetz - MEG-Novelle 2013


2013 und früher


Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Messanlagen zur Ermittlung wertbestimmender Merkmale von Rundholz erlassen werden


Verordnung mit der die Verordnung über Aerosolpackungen (Aerosolpackungsverordnung 2009) geändert wird


MOT-VO – Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte


Umweltinspektionen - EU-Konsultation


Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, „IE-RL – Novelle“


Verordnung über die Zeichen für akkreditierte Konformitätsbewertungsstellen und für die nationale Akkreditierungsstelle Akkreditierung Austria (Akkreditierungszeichenverordnung 2013 – AkkZV 2013)


UVP-G-Novelle 2013


Verordnung betreffend die Geschäftsführung und Organisation des Metrologiebeirates


Entwurf einer Verordnung über die Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern


Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die integrierte Vermeidung und Verminderung von Emissionen aus Dampfkesselanlagen (Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013) erlassen wird


Verordnung über die Eichgebühren (Eichgebührenverordnung 2012 – EGVO 2012)


Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird


Verordnung über Bezeichnung, Sitz und örtliche Zuständigkeit der Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung (Wildbach- und Lawinenverbauung - Dienststellenverordnung – WLV-DienststellenV)


Bundeshaushaltsgesetz – 2013 (BHG - 2013); Entwurf für eine Verordnung des BMLFUW über die Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben und sonstigen Vorhaben (WFA-Umwelt-Verordnung – WFA-UV); Entwurf für Wesentlichkeitskriterien Umwelt (WFA-Grundsatz-Verordnung)


Änderung des Strahlenschutzgesetzes


Bundesgesetz, mit dem das UVP-Gesetz 2000 und das Luftfahrtgesetz geändert werden


MOT-VO – Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte


Entwurf einer Verordnung über die Überwachung von Flüssiggas-Umbaubehältern


Verordnung über Vermessungen beim Bergbau, das Bergbaukartenwerk und die Erfassung von Bodenbewegungen 2012 (Markscheideverordnung 2012)


Bundesgesetz über die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen (Akkreditierungsgesetz 2012 – AkkG 2012), mit dem das Akkreditierungsgesetz aufgehoben und das Maß- und Eichgesetz sowie das Kesselgesetz geändert wird


Bundesgesetz, mit dem das Vermessungsgesetz geändert wird


Gaspendelleitungsverordnung 2011


Novelle 2011 Allgemeine Strahlenschutzverordnung


Verordnung über den automatisierten Betrieb von Dampfkesseln (Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln-Verordnung - ABD-V) und zur Änderung der Verordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln - ABV


Versandbehälterverordnung 2011


Novelle Eichstellenverordnung


Infrastruktursenat-Einführungsgesetz


Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Eichvorschriften für Transportmessbehälter geändert werden


Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (ortsbewegliche Druckgeräteverordnung 2011 - ODGVO 2011)


Produkt-Labelling Energieverbrauch

Die Verordnung soll den nationalen Rechtsrahmen zur Umsetzung der von der WKÖ seinerzeit ausdrücklich begrüßten Richtlinie 2010/30/EU schaffen. Aus unserer Sicht geht die Verordnung in ihren Zielsetzungen nicht über das hinaus, was von der Richtlinie gefordert wird.

Allfällige Rückmeldungen können bis einschließlich 27.5.2011 an Ihre zuständige Landeskammer abgegeben werden. Sollte wir bis zu diesem Datum keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, so gehen wir von Ihrem Einverständnis mit dem Entwurf aus.


Umsetzung der Richtlinie der EU 2009/31/EG; CO2-Sequestrierung; Platzfreihaltung für mögliche spätere Abscheideanlagen im Zuge von Anlagengenehmigungsverfahren


Änderung der Verordnungen über verantwortliche Personen und Sprengmittel sowie Schaffung einer Regelung über die Sprengmittellagerung


Änderung Ökodesignverordnung


Vorschlag für eine Seveso-II-Änderungsrichtlinie


Novelle Maß- und Eichgesetz 2010; Änderungen im Zulassungssystem für Eichstellen; Anpassung Eichstellenverordnung; Erstellung Wunschliste


Budgetbegleitgesetz 2011 - 2014; Teil MinroG - Förderzins


ÖAL Richtlinie Nr. 6/18 Die Wirkungen des Lärms auf den Menschen – Beurteilungshilfen für den Arzt


Verbot bestimmter LED-Röhrenlampen

Produktsicherheitsmaßnahme für bestimmte LED-Röhrenlampen


Novelle Maß- und Eichgesetz 2010 


Entwurf einer Verordnung zum Konformitätsfeststellungsverfahren für Nichtselbsttätige Waagen


Entwurf für ein Bundesgesetz, mit dem das Maß- und Eichgesetz geändert wird

Begutachtung zur Novelle 2010


Neufassung Richtlinie ortsbewegliche Druckgeräte

Insbesondere zur Anpassung an den neuen Rechtsrahmen im harmonisierten EU-Binnenmarkt für Produkte sowie den internationalen Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene und Wasser hat die Europäische Kommission eine Neufassung der Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte für die Beförderung bestimmter Gase und Gegenstände vorgelegt.

Betroffen davon können insbesondere jene Unternehmen sein, welche die in Art 2 Abs 1 des vorgelegten Richtlinienvorschlages genannten Druckgeräte als Hersteller oder Importeure in Verkehr (Gemeinschaftsmarkt) bringen. Ebenso enthält die Richtlinie aber auch Verpflichtungen für die Bevollmächtigten von Herstellern oder Einführern bzw. Händlern, Eigentümer oder Verwendern von solchen ortsbeweglichen Druckgeräten. Wir weisen darauf hin, dass sich die Bestimmungen jedoch nur auf ganz bestimmte Gase oder Gegestände, wie in Art 2 Abs 1 Buchstabe b zweiter Unterabsatz genannt, beschränkt sein soll.


Änderung Eichvorschriften Längenmaße, Längenmessgeräte und selbsttätige Waagen sowie E-Zähler, Tarifgeräte und Zusatzgeräte; Änderungspaket Oktober 2009

Begleitinformation (Erläuterungen) 

Bei der Umsetzung der Messgeräterichtlinie in die Eichvorschriften des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wurden teilweise zu hohe Anforderungen hinsichtlich der Temperaturgrenzen gestellt, die in manchen Fällen an den tatsächlichen Betriebsbedingungen und Anforderungen vorbeigehen.

Dies betrifft die selbsttätigen Waagen und die Geräte zur Messung von Längen und deren Kombinationen. Gleichzeitig soll ein Übertragungsfehler in den Eichvorschriften für verkörperte Längenmaße korrigiert werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellen Erleichterungen dar, um den technischen Gegebenheiten besser entgegenkommen zu können. Gleichzeit wird festgehalten, dass nach vorhandenen Informationen in verschiedenen (umbauten) Produktionsstätten von Herstellern Waagen installiert wurden, die die unteren Temperaturgrenzen (-10 °C) auf Grund ihrer europäischen Zulassungen NICHT einhalten. Eine Nacheichung wäre somit nicht möglich und würde in enorm hohen Kosten für die betroffenen Unternehmen resultieren.

Messtechnisch würde dabei kein Unterschied erreicht und keine Verbesserungen im Bereich der Genauigkeit der Messung erzielt werden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen (geringfügige Adaptierung der Eichvorschriften) tragen dazu bei, den Einsatz dieser Messgeräte flexibler zu gestalten und den Umgebungsverhältnissen anzupassen und dienen der Erleichterung für die betroffenen Betriebe und Hersteller. 


Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G Novelle 2009)


Elektrotechnikrecht; Elektrotechnikverordnung; Anpassung der Elektrischen Sicherheitsvorschriften an den Stand der Technik


Novelle 2009 der Industrieunfallverordnung


Neufassung Elektrotechnikverordnung 2009


Verordnung über die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen in Bergbaubetrieben

Mit dem gegenständlichen Verordnungsentwurf sollen für bestimmte Tätigkeiten nach dem Mineralrohstoffgesetz nähere Bestimmungen über die Umsetzung der EU-Industrieunfall-RL 96/82/EG festgelegt werden. Inhaltlich orientiert sich der Entwurf, jedoch insbesondere mit Ausnahme des Anwendungsbereiches, an der Industrieunfallverordnung nach der Gewerbeordnung, BGBl. II Nr. 354/2002. 

Im Zuge der Gewerberechtsnovelle 2005 wurde das Mineralrohstoffgesetz in § 182 an die geänderten gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben betreffend den Anwendungsbereich des Industrieunfallrechts angepasst. Diesen Änderungen entspricht nun auch der vorliegende Entwurf.

Es finden sich darin insbesondere auch Definitionen der Begriffe „chemische Aufbereitung“, „thermische Aufbereitung“ sowie der „Bergebeseitigungseinrichtung“. Ansonsten entspricht der Entwurf weitestgehend dem von uns unter der Geschäftszahl Up1602/04/030/GG/DK am 22.12.2004 ausgesandten ersten Begutachtungsentwurf.


Revision der IPPC-Richtlinie - WKÖ Positionspapier auf Deutsch

Die Richtlinie 96/61/EG des Rates über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (im Folgenden als „IPPC-Richtlinie“ bezeichnet) hat als einer der zentralen Akte des EU-Umweltrechts auch eine große Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Österreich.


Revision der IPPC-Richtlinie - WKÖ Positionspapier auf Englisch

The Directive 96/61/EC from the Council on the Integrated Pollution Prevention and Control (hereinafter namend as “IPPC-Directive” or “IPPCD”) has, as one of the central pieces of EU environment legislation, a high impact for the business location Austria.


Strahlenschutzrecht; Verordnung über Interventionen bei radiologischen Notstandssituationen und bei dauerhaften Strahlenexpositionen (Interventionsverordnung – IntStrSchV)

Das Lebensministerium hat den Entwurf einer Interventionsverordnung vorgelegt, mit welchem insbesondere der Titel IX der Richtlinie 96/29/Euratom sowie die Richtlinie 89/618/Euratom im Detail in der innerstaatlichen Rechtsordnung umgesetzt werden sollen. Den Entwurf samt Erläuterungen finden Sie in der Beilage.

Der Entwurf stützt sich auf die §§ 36l f Strahlenschutzgesetz 1969 - StrSchG, BGBl. Nr. 227/1969 idF BGBl. I Nr. 137/2004.

Nach dem Text des Entwurfes ist auf keine direkten Auswirkungen für die österreichische Wirtschaft zu schließen, zu beachten ist aber auch die in Anlage 2 vorgesehenen Maßnahmenliste soweit hier ein Wirtschaftsbezug hergestellt werden kann. Vielmehr dienen die Regelungen der behördlichen Vorbereitung auf Interventionen vor, bei und nach radiologischen Notstandssituationen.

Die Umsetzung der anlagenbezogenen Regelungen des Titels IX der oben erwähnten Richtlinie wurde bereits in den §§ 5 ff StrSchG vorgenommen (siehe auch die Erläuterungen zu § 9 des Entwurfes). Danach sind in den Bewilligungsbescheiden Informations- oder Interventionspflichten festzulegen und auch entsprechende Pläne aufzustellen.

Laut dem Verordnungsentwurf scheinen sich die Interventionsschwellen (Interventionsrichtwerte) nicht auf allfällige betriebliche Maßnahmen nach den §§ 5 ff StrSchG zu beziehen. Nach der oben erwähnten Richtlinie (Art. 50 Abs. 2) scheint aber ein Bezug zu bestehen. Dasselbe könnte für betriebliches Interventionspersonal gelten, sofern solches vorgesehen ist. Dahingehend wären zur Abklärung der Rechtslage mit dem Lebensministerium auch die Interventionsrichtwerte in Anlage 1 bei der Begutachtung zu prüfen.

Außerdem wäre von den zur betrieblichen Vorbereitung einer Intervention betroffenen Personen zu überlegen, ob diesbezüglich weitere Klarstellungen in diese Verordnung aufgenommen werden sollten.


Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2006 - EMVV 2006)

Ziel der Verordnung ist die Umsetzung der die EU-RL 89/336/EWG ablösende EU-RL 2004/108/EG in österreichisches Recht.

Der Entwurfstext übernimmt die Bestimmungen der EU-RL 2004/108/EG weitgehend wortwörtlich. Wir weisen jedoch auf die modifizierten Begriffsbestimmungen im § 4 sowie die Kennzeichnungs- und Informationspflichten in § 13 hin. Der in den Erläuterungen angeführte Leitfaden kann unter http://europa.eu.int/comm/enterprise/electr_equipment/emc/guides/index.htm angesehen werden.

Als Datum des In-Kraft-Tretens der neuen Verordnung ist in Umsetzung von Art 14 der RL 2004/108/EG der 20. Juli 2007 vorgesehen. Nach § 20 des Entwurfes des EMVV 2006 dürfen allerdings Betriebsmittel auch nach dieser Verordnung noch bis 19. Juli 2009 in Betrieb genommen werden, wenn sie der bisherigen EMVV 1995 entsprechen.


Zweite Anlagenrechtsnovelle 2005 (Änderung der GewO 1994, des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen und des Mineralrohstoffgesetzes)

  • Stellungnahme
  • Änderung des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen und des Mineral-rohstoffgesetzes wurde am 18.08.2010 kundgemacht (BGBl I 65/2010)
  • Änderung der Gewerbeordnung 1994 wurde am 18.08.2010 kundgemacht (BGBl I 66/2010
    Änderung der Gewerbeordnung 1994 wurde am 14.08.2012 kundgemacht (BGBl I 85/2012)
  • Aufhebung einer Wortfolge in § 76a Abs. 1 Z 4 der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof wurde am 01.02.2012 kundgemacht (BGBl I 6/2012)

Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz - LärmG-Bund)

Das Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken. Zur Erreichung dieses Zieles sind zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen.


Entwurf einer Personenbeförderung-Bergbau-Verordnung

Ziel der Verordnung wäre es, fachliche und persönliche Voraussetzungen für Fahrzeugführer bei Fremdbefahrungen (§ 189 Mineralrohstoffgesetz) festzulegen. Dabei sollen etwa Vorgaben über die Zuverlässigkeit, die gesundheitliche Eignung, die fachliche Befähigung, die einschlägige praktische Verwendung sowie die Form der Nachweise dieser Vorgaben geregelt werden. Die Pflichten müssten dann natürlich auch von den Veranstaltern von Fremdbefahrungen (z.B. Bergbauberechtigte, Fremdunternehmer oder Gesundheitsbetriebe (Heilstollen)) eingehalten und entsprechend kontrolliert werden (vgl § 2 des Entwurfes)

Die neuen Bestimmungen sollen den Regelungen in § 334 Abs 2 der allgemeinen Bergpolizeiverordnung nachfolgen. 


Entwurf einer Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Zementerzeugung


Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen und Refraktärmetallen; Anpassung der Verordnung

Die Überprüfung und Anpassung der Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Nichteisenmetallen und Refraktärmetallen ist eine Maßnahme des von der Bundesregierung im Rahmen der Beschlussfassung für ein Umweltprojektsanpassungsgesetz 2005 beschlossenen Programms „saubere Luft“ zur Reduktion der Feinstaubbelastung.

Ebenso sollen mit dieser Verordnung den Anforderungen der Richtlinie 96/61/EG (IPPC-RL) konforme, allgemeinverbindliche Auflagen für neue Anlagen und bestehende Anlagen festgelegt werden. Letztere müssen ja bis spätestens 31. Oktober 2007 an die Vorgaben der zuvor genannten Richtlinie bzw. die dazu ergangenen österreichischen Umsetzungsrechtsvorschriften angepasst werden.

Gegenüber der geltenden Verordnung zur Erzeugung von Nichteisenmetallen, BGBl. II Nr. 1/1998, sieht der Entwurf vor allem verschärfte Emissionsgrenzwerte (§§ 3 und 4), geänderte Bestimmungen zur Lagerung von staubenden Gütern als Maßnahme gegen diffuse Staubbelastungen (§ 6) und Änderungen bei den Überwachungs- und Berichtsvorschriften (§§ 7, 8). Die Übergangsbestimmungen sehen für IPPC-Anlagen die Anpassung bis 31.10.2007 und für alle anderen Anlagen die Anpassung bis fünf Jahre nach Inkrafttreten vor. Dazu gibt es eine Sonderregelung für Anlagen mit einem Massenstrom bis 1,8 kg Schwefeloxid.


Österreichische Umsetzung der EU-Messgeräte-RL; 3. Aussendung: Messgeräte-Verordnung und sonstige eichrechtliche Änderungen

Die Entwürfe sind Maßnahmen zur Umsetzung der EU-RL 2004/22/EG (Messgeräte-Richtlinie) in österreichisches Recht. 

Artikel 1: Neuerlassung einer Messgeräte-Verordnung

Der Entwurf der Messgeräte-Verordnung übernimmt einerseits den Artikelteil der zuvor erwähnten Richtlinie, die grundlegenden Anforderungen in deren Anhang I sowie die Anhänge über die verschiedenen Konformitätsprüfungsverfahren.

Der Entwurf führt ausdrücklich an, dass die Konformitätsfeststellung auch die Ersteichung umfasst (siehe auch § 36 Abs. 4 Maß- und Eichgesetz).

Als rein nationale Maßnahme sieht in § 22 des Entwurfes der Messgeräte-Verordnung eine Meldepflicht für den Verwender dieser Messgeräte vor. Ausgenommen davon sind Ausschankmaße. Im Begutachtungsverfahren ist zu prüfen, ob diese Meldepflicht, die etwa auch in Deutschland vorgesehen ist, notwendig und gerechtfertigt ist.

Wie Artikel 23 der Messgeräte-Richtlinie sieht der Entwurf der Messgeräteverordnung als Übergangsbestimmungen vor, dass Messgeräte deren Baumuster den bis zum 30.10.2006 geltenden Vorschriften entsprechen, bis 30.10.2016 noch in Verkehr gebracht werden dürfen. 

Artikel 2: Änderung der VO über die gegenseitige Anerkennung
Anpassung an die Messgeräte-Richtlinie, insbesondere deren Artikel 22 (Aufhebung bestehender Rechtsvorschriften).

Artikel 3: Änderung der Schankgefäße-Verordnung
Umsetzung des Anhang MI-008 2. Teil der Messgeräte-Richtlinie. 

Artikel 4: Änderung der Eich-Zulassungsverordnung
Der neue § 1a sieht nun vor, dass Messgeräte, deren Konformität nach der VO über nicht-selbsttätige Waagen oder der Messgeräteverordnung in den dort vorgesehenen Verfahren festgestellt wird, keiner Eichzulassung mehr bedürfen (siehe auch § 38 Abs. 9 Maß- und Eichgesetz).

Artikel 5: Änderung der Prüfungs-Anerkennungs-Verordnung
Erwähnung der Richtlinien über nichtselbsttätige Waagen und die Messgeräte-Richtlinie in § 1 Z 1.


Österreichische Umsetzung der EU-Messgeräte-RL; 4. Aussendung: Messgeräte-Verordnung

Verordnungsentwürfe des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen über Eichvorschriften für

  • Geräte zur Messung von Längen und deren Kombination
  • Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Flüssigkeiten
  • Gaszähler und Mengenumwerter
  • Wärmezähler für flüssige Wärmeträger
  • Wasserzähler

Die Entwürfe sind Maßnahmen zur Umsetzung der EU-RL 2004/22/EG (Messgeräte-Richtlinie, in Beilage) in österreichisches Recht. Laut Mitteilung des BMWA stellen die Entwürfe ausschließlich „technische Maßnahmen“ zur Richtlinienumsetzung dar, was bedeutet, dass die jeweiligen technischen Anhänge den jeweiligen messgerätespezifischen Anhängen der Messgeräte-Richtlinie wortwörtlich entsprechen.


Österreichische Umsetzung der EU-Messgeräte-RL; Eichvorschriften für verkörperte Längenmaße

Der Verordnungsentwurf stellt eine Maßnahme zur Umsetzung der EU-RL 2004/22/EG (Messgeräte-Richtlinie, in Beilage) dar. Der Anhang 1 des Verordnungsentwurfes entspricht weitgehend wortwörtlich dem Anhang MI-008 der Messgeräte-RL.


Novelle der Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl


Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird


Verordnung des Bundesministers für Gesundheit mit der die Medizinische Strahlenschutzverordnung geändert wird

Bewertung des Entwurfes

  • Problem, Ziele, Inhalt

Die geplante Änderung der Verordnung umfasst im Wesentlichen Folgendes:

  • Mitgliederbetroffenheit

Von der Verordnungsnovelle können vor allem jene Mitglieder betroffen sein, die

  • Interessenpolitische Bewertung

Insbesondere die durch Z 3 vorgesehen Ausdehnung der Anforderungen für Durchführung von Abnahmeprüfungen sollte kritisch geprüft werden.


Verordnung mit der die Fertigpackungsverordnung 1993 geändert wird


Umsetzung der Bergbauabfall-Richtlinie 2006/21/EG (Bergbauabfallgesetz und -verordnung)


Verordnung des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, mit der die Verordnung über die Darstellungsverfahren der gesetzlichen Maßeinheiten für die Zeit und Frequenz geändert wird

In seiner Begleitinformation weist das Wirtschaftsministerium auf Folgendes hin:

Auf Grund von Änderungen der internationalen Situation (Zuständigkeiten) und der technischen Neuerungen wird durch die Novelle diese Verordnung auf den letzten Stand der Technik gebracht. Insbesondere wird auf die Weitergabe der Maßeinheiten über das Internet („Network Time Protocol“ Server zur Zeitsynchronisation von Computern über das Internet) und über die eine fälschungssichere zertifizierte digitale Zeitsignatur (Qualifizierter Zeitstempeldienst) hingewiesen.

Durch die gegenständliche Novelle können sowohl in fachlicher als auch regionaler Sicht sämtliche Mitglieder der WKO betroffen sein.


Novellierungs-Entwurf der Eich-Zulassungsverordnung


Bundes-Umwelthaftungsgesetz


Umsetzung der Richtlinie 2005/32/EG; Ökodesign 2006 


PRTR-Verordnung


Kommentar vom August 2015 zur Novelle zum Umweltinformationsgesetz (UIG-Novelle 2015) 

Die Novelle zum Umweltinformationsgesetz (UIG-Novelle 2015) wurde am 3. August 2015 mit BGBl. I Nr. 95/2015 kundgemacht. 

Die Novelle zum UIG dient in erster Linie der Umsetzung der „Seveso III-Richtlinie“ (RL 2012/18/EU), die geänderte Vorgaben für die Information der Öffentlichkeit betreffend Sicherheitsmaßnahmen und das Verhalten bei schweren Unfällen vorsieht. Die Änderungen betreffen vor allem die Qualität der Information der Öffentlichkeit, die verbessert werden soll. Insbesondere sollen Personen, die von einem schweren Unfall wahrscheinlich betroffen wären, ausreichend Informationen über die richtigen, im Falle eines Unfalls zu ergreifenden Maßnahmen erhalten. Im Fokus steht dabei auch das Zugänglichmachen der entsprechenden Informationen im Internet.

Weiters wird mit der Novelle auf die völkerrechtliche Verurteilung Österreichs wegen mangelnder Umsetzung der 1. Säule der Aarhus-Konvention (Zugang zu Umweltinformationen) reagiert. Konkret soll im § 8 Abs 1 ein Mangel behoben werden, der vom Aarhus-Einhaltungsausschuss (Aarhus Compliance Convention Committee, ACCC) im Zusammenhang mit der 1. Säule der Aarhus-Konvention, betreffend die Umweltinformationen, festgestellt worden ist. Es geht dabei um die Verbesserung des Rechtsschutzes zur Durchsetzung von Anfragen nach Umweltinformationen.

Danach hat nun die Behörde, wenn sie die verlangten Umweltinformationen nicht oder nicht im begehrten Umfang mitteilt, von Amts wegen (bisher nur auf Antrag des Auskunftswerbers) innerhalb von 2 Monaten (bisher: 6 Monaten) darüber einen Bescheid zu erlassen.

Auch wenn zu kritisieren ist, dass damit der Rechtsschutz einseitig zu Gunsten des Auskunftswerbers gestärkt wird, kann die neue Regelung zumindest dazu beitragen, dass sie - da sie eine der im völkerrechtlichen Verfahren gegen Österreich erhobenen Forderung des ACCC erfüllt - Druck von Österreich nimmt, die aus Sicht der Wirtschaft extrem heikle 3. Säule der Aarhus-Konvention („access to justice“) ohne Abwarten entsprechender EU-Vorgaben umzusetzen.