Das korrekte Website Impressum
Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf Websites für alle Gesellschaftsformen mit konkreten Beispielen.
Lesedauer: 1 Minute
In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. So ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom „Impressum“ gesprochen.
Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (Offenlegung gem § 25 MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.
Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfachend nur von Websites gesprochen wird).
Inhaltsübersicht:
Impressumspflichten nach dem UGB und der GewO
Impressumspflichten nach dem ECG
Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz
Das ECG-Service von wko.at
Anwendbares Recht
Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) | Cookies
Informationspflichten für den Online-Vertrieb nach der ODR-Verordnung
Hinweise zum Musterimpressum
Musterimpressum für ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen
Musterimpressum für ein im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.)
Musterimpressum für OG
Musterimpressum für KG
Musterimpressum für GmbH
Musterimpressum für GmbH & Co KG
Musterimpressum für AG
Stand: 03.07.2024