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Voraussetzungen

Nachweise zum Erwerb des Ing.-Titels

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2024

Um den Ing.-Titel zu erwerben, müssen Sie einen höheren technischen Bildungsabschluss, eine Reifeprüfung sowie eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen (Schaubild).

Höherer technischer Bildungsabschluss

  • HTL-Reife- und Diplomprüfung einer technischen Fachrichtung ODER
  • fachlich vergleichbarer höherer technischer Bildungsabschluss (plus Reifeprüfung)

Reifeprüfung

  • Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
  • Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK)
  • Berufsreifeprüfung (BRP)
  • Studienberechtigungsprüfung (SBP), sofern diese Deutsch, Mathematik und eine Lebende Fremdsprache umfasst
  • Abschluss eines regulären Universitäts- oder Hochschulstudiums (FH, PH) bzw. eines Weiterbildungslehrganges
  • Universitärer Lehrgang, der zu einem Abschluss „Akademisch geprüfte:r…“ führt

Fachpraxis

  • Dauer:
    • mindestens drei Jahre nach einem HTL-Abschluss bzw. einem höheren technischen Bildungsabschluss, der mindestens dem NQR-Niveau 5 zugeordnet ist ODER
    • mindestens sechs Jahre nach einem fachlich vergleichbaren höheren technischen Bildungsabschluss, der nicht dem NQR zugeordnet ist
  • Ausmaß: durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden innerhalb der erforderlichen Praxisjahre
  • Art: Fachbezug zur Fachrichtung der Ausbildung, sodass das Gelernte in der Praxis angewandt, erweitert und vertieft werden konnte
  • Zeitpunkt: Praxiserwerb nach dem HTL- bzw. höheren technischen Bildungsabschluss