Voraussetzungen
Nachweise zum Erwerb des Ing.-Titels
Lesedauer: 1 Minute
04.10.2024
Um den Ing.-Titel zu erwerben, müssen Sie einen höheren technischen Bildungsabschluss, eine Reifeprüfung sowie eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen (Schaubild).
Höherer technischer Bildungsabschluss
- HTL-Reife- und Diplomprüfung einer technischen Fachrichtung ODER
- fachlich vergleichbarer höherer technischer Bildungsabschluss (plus Reifeprüfung)
Mit einer HTL-Reife- und Diplomprüfung in einer gestalterischen/künstlerischen Fachrichtung (z.B. Fotografie, Multimedia) können Sie keinen Ing.-Antrag stellen.
Reifeprüfung
- Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
- Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK)
- Berufsreifeprüfung (BRP)
- Studienberechtigungsprüfung (SBP), sofern diese Deutsch, Mathematik und eine Lebende Fremdsprache umfasst
- Abschluss eines regulären Universitäts- oder Hochschulstudiums (FH, PH) bzw. eines Weiterbildungslehrganges
- Universitärer Lehrgang, der zu einem Abschluss „Akademisch geprüfte:r…“ führt
Fachpraxis
- Dauer:
- mindestens drei Jahre nach einem HTL-Abschluss bzw. einem höheren technischen Bildungsabschluss, der mindestens dem NQR-Niveau 5 zugeordnet ist ODER
- mindestens sechs Jahre nach einem fachlich vergleichbaren höheren technischen Bildungsabschluss, der nicht dem NQR zugeordnet ist
- Ausmaß: durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden innerhalb der erforderlichen Praxisjahre
- Art: Fachbezug zur Fachrichtung der Ausbildung, sodass das Gelernte in der Praxis angewandt, erweitert und vertieft werden konnte
- Zeitpunkt: Praxiserwerb nach dem HTL- bzw. höheren technischen Bildungsabschluss
Die Fachpraxis kann nur angerechnet werden, wenn
• Ihre Tätigkeit technisch ist, d.h. Sie als Techniker:in beschäftigt sind, technische Aufgaben durchführen und diese den klaren Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit ausmachen ODER
• Sie als Techniker:in ein technisches Unternehmen leiten bzw. als Führungskraft für einen technischen Bereich (z.B. technischen Vertrieb) tätig sind ODER
• Sie als Techniker:in hauptberuflich als Trainer:in bzw. Lehrer:in arbeiten und technische Kompetenzen vermitteln.
Darüber hinaus muss die Praxis
• mit Ihrer Ausbildung zusammenhängen, d.h. dass Sie die technischen Kompetenzen, die Sie in Ihrer Ausbildung erworben haben, in Ihrer Praxis anwenden und durch die Praxis erweitern und vertiefen konnten UND
• auf höherem Niveau angesiedelt sein, d.h. dass Sie höherwertigere technische Tätigkeiten durchführen sowie einen umfassenden Handlungs- und Entscheidungsspielraum innehaben können.