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Voraussetzungen

Nachweise zum Erwerb des Ing.-Titels

Lesedauer: 1 Minute

27.03.2025

Inhaltsverzeichnis

    Um den Ing.-Titel zu erwerben, müssen Sie einen höheren technischen Bildungsabschluss, eine Reifeprüfung sowie eine mehrjährige Berufspraxis nachweisen (Schaubild).

    Höherer technischer Bildungsabschluss

    • HTL-Reife- und Diplomprüfung einer technischen Fachrichtung ODER
    • fachlich vergleichbarer höherer technischer Bildungsabschluss (plus Reifeprüfung)

    Reifeprüfung

    • Reifeprüfung einer allgemeinbildenden höheren Schule (AHS)
    • Reife- und Diplomprüfung einer berufsbildenden höheren Schule (z.B. HAK)
    • Berufsreifeprüfung (BRP)
    • Studienberechtigungsprüfung (SBP), sofern diese Deutsch, Mathematik und eine Lebende Fremdsprache umfasst
    • Abschluss eines regulären Universitäts- oder Hochschulstudiums (FH, PH) bzw. eines Weiterbildungslehrganges
    • Universitärer Lehrgang, der zu einem Abschluss „Akademisch geprüfte:r…“ führt

    Fachpraxis

    • Dauer:
      • mindestens drei Jahre nach einem HTL-Abschluss bzw. einem höheren technischen Bildungsabschluss, der mindestens dem NQR-Niveau 5 zugeordnet ist ODER
      • mindestens sechs Jahre nach einem fachlich vergleichbaren höheren technischen Bildungsabschluss, der nicht dem NQR zugeordnet ist
    • Ausmaß: durchschnittlich mindestens 20 Wochenstunden innerhalb der erforderlichen Praxisjahre
    • Art: Fachbezug zur Fachrichtung der Ausbildung, sodass das Gelernte in der Praxis angewandt, erweitert und vertieft werden konnte
    • Zeitpunkt: Praxiserwerb nach dem HTL- bzw. höheren technischen Bildungsabschluss