Zwei Sprechblasen vor blauem Hintergrund
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Fachgespräch

Ablauf des Ing.-Fachgespräches

Lesedauer: 1 Minute

04.10.2024

Beim Fachgespräch handelt es sich um ein Gespräch zwischen Ihnen als Antragsteller:in und zwei Fachexpert:innen jener Fachrichtung, in der Sie Ihren Ing.-Antrag stellen.

In diesem Gespräch, das bis zu 45 Minuten dauern kann, gehen Sie auf die Aufgaben/Projekte/Kundenaufträge, die Sie in Ihrer Tätigkeitsbeschreibung angeführt haben, genauer ein. Erörtern Sie dabei Ihre Rolle, wie Sie dabei vorgegangen sind und was Sie gemacht haben. Die Fachexpert:innen sollen durch Ihre Berufspraxis feststellen können, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Ingenieur-Titels erfüllen.

Fachliche Voraussetzungen

Damit Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Ingenieur-Titel erfüllen, muss Ihre Praxis so gestaltet gewesen sein, dass Sie dadurch Ihr Wissen und Können in Ihrer Fachrichtung vertiefen und erweitern konnten, um auch

  • komplexe technische Aufgaben/Projekte/Kundenaufträge durchzuführen sowie
  • bei verschiedenen beruflichen Herausforderungen flexibel zu handeln und innovative Lösungen vorzubringen.

Zudem muss die Praxis dazu geführt haben, dass Sie jetzt einen höheren Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum innehaben können, d.h. dass Sie in der Lage sind,

  • selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln,
  • Verantwortung für Mitarbeiter:innen Ihres Arbeits-/Projektteams übernehmen sowie
  • Aufgabenbereiche oder ein gesamtes Unternehmen leiten können.

Ergebnis des Fachgesprächs

Stellen die beiden Fachexpert:innen fest, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen für den Erwerb des Ingenieurs erfüllen, erhalten Sie die Ingenieur-Urkunde und sind somit berechtigt, den Titel in vollem Wortlaut oder abgekürzt (Ing. bzw. Ing.in) zu führen.

Wenn die Fachexpert:innen nicht feststellen können, dass Sie die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie die Möglichkeit, das Fachgespräch einmal zu wiederholen. Fehlt Ihnen jedoch noch entsprechende Praxiserfahrung, um über das Wissen und Können sowie über den geforderten Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum zu verfügen, können Sie zu einem späteren Zeitraum (d.h. wenn Sie die erforderliche Praxis erworben haben) einen neuen Antrag stellen und das Zertifizierungsverfahren nochmals durchlaufen.